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Wenn dieser Satz im Arbeitsvertrag steht, können Sie klagen

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"Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten." So steht es in vielen Arbeitsverträgen.
"Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten." So steht es in vielen Arbeitsverträgen. © Jan-Philipp Strobel / dpa

Wer einen neuen Job bekommt, sieht beim Arbeitsvertrag oft nicht genau hin. Doch das sollten Sie - denn beim Thema Überstunden verwenden Arbeitgeber gerne eine verbotene Klausel.

Arbeitsverträge enthalten oft Formulierungen*, die für Laien zunächst in Ordnung erscheinen. Doch Arbeitgeber verwenden in der Praxis gerne Formulierungen, die von Gerichten bereits für ungültig erklärt worden sind, um sich vor Forderungen ihrer Mitarbeiter zu drücken. 

Arbeitsvertrag: Beliebte Klausel ist in Wahrheit ungültig

Besonders beliebt ist diese Klausel, die der Vergütung von Überstunden einen Strich durch die Rechnung machen soll: 

"Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten."

Diese oder ähnliche Formulierungen sind jedoch rechtlich nicht zulässig und somit ungültig, wie das Jura-Fachmagazin lecturio schreibt. Der Grund: Für den Arbeitnehmer ist hier nicht ersichtlich, wie viele Überstunden er in welchem Zeitraum zu leisten hat. Die Regelung ist schlicht zu unklar formuliert. Das verstoße gegen das Transparenzgebot und benachteilige den Arbeitnehmer.

Wer diesen Satz in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, kann vor Gericht die Vergütung seiner geleisteten Mehrarbeit einklagen.

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Achtung: Bei gut bezahlten Jobs werden Überstunden nicht vergütet

Doch Vorsicht: Bei Diensten "höherer Art" bzw. besonders gut bezahlten Jobs sieht dies anders aus: Wenn Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt, ist die Bezahlung von Überstunden ausgeschlossen. Das ist dann der Fall, wenn Sie mehr als

verdienen.

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Überstunden: Diese Formulierungen sind erlaubt

Rechtlich erlaubt sind dennoch eindeutige Formulierungen zu Überstunden, wie zum Beispiel: 

"Bis zu … Überstunden monatlich sind pauschal mit der Bruttovergütung gemäß § … dieses Vertrages abgegolten."

Mit vertraglichen Vereinbarungen dieser Art weiß ein Arbeitnehmer genau, was ihn erwartet. Doch auch hier muss sich der Arbeitgeber selbstverständlich an das Arbeitszeitgesetz halten. (as)*Merkur.de ist teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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Was ist erlaubt?

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