verdienen.
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Rechtlich erlaubt sind dennoch eindeutige Formulierungen zu Überstunden, wie zum Beispiel:
"Bis zu … Überstunden monatlich sind pauschal mit der Bruttovergütung gemäß § … dieses Vertrages abgegolten."
Mit vertraglichen Vereinbarungen dieser Art weiß ein Arbeitnehmer genau, was ihn erwartet. Doch auch hier muss sich der Arbeitgeber selbstverständlich an das Arbeitszeitgesetz halten. (as)*Merkur.de ist teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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