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Corona: Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn ich während meines Urlaubs in Quarantäne muss?

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Steht Ihnen noch Urlaub zu?
Im Urlaub in Quarantäne- steht Ihnen noch Urlaub zu? © dpa/Andrea Warnecke/

Sind die Urlaubstage weg, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne muss? Ein Detail ist im Zweifel entscheidend. Was Beschäftigte wissen sollten.

In der Corona-Krise* stellen sich für Arbeitnehmer auch einige arbeitsrechtliche Fragen. Hatten Beschäftigte gerade Urlaub und mussten noch in den Ferien wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus in Quarantäne, drohen ihre Urlaubstage zu verfallen - sofern sie keine Krankschreibung haben. In einem Gespräch mit unseren Kollegen von 24Rhein.de gibt Fachanwalt Thomas Niklas übrigens Auskunft unter anderem darüber, inwiefern Resturlaub und Jahresurlaub von den Ausnahmezuständen durch Corona betroffen sind.

In einem Bericht auf Spiegel Online wird dieser Spezialfall so erklärt: „Sollte der Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne müssen, gilt: Quarantäne allein ist noch keine Krankheit.“ Das bedeute auch, dass dann kein Urlaub gutgeschrieben werden kann. „Liegt der Quarantäne allerdings eine Krankheit zugrunde, etwa Symptome von Covid-19, die ein Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert hat, dann kann natürlich auch der Urlaub gutgeschrieben werden - denn der Arbeitnehmer ist ja krank.“

Lesen Sie hier: Krankenstand laut Kasse „explodiert“: Das steckt hinter den vielen Krankschreibungen

Urlaub und trotzdem krank? So erhalten Arbeitnehmer ihre Urlaubstage zurück

Grundsätzlich gilt: Wer im Urlaub krank wird, bekommt seine Urlaubstage vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) in § 9. Schließlich soll der Urlaub der Gesundheit und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit dienen. Voraussetzung ist jedoch die Krankmeldung. Wer seine Urlaubstage wieder gutgeschrieben haben möchte, muss seinen Arbeitgeber über seine Krankheit informieren und sich umgehend krankmelden

Erfahren Sie zudem: Urlaub im Risikogebiet: Bekomme ich trotz Quarantäne Lohn?

Was Sie wissen sollten, wenn Sie in den Ferien krank werden: Sie sollten bereits am ersten Tag zum Arzt gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen - selbst, wenn das im Arbeitsvertrag erst ab dem zweiten oder dritten Tag vorgeschrieben ist. Anschließend werden Ihnen die Tage, an denen Sie nachweislich arbeitsunfähig waren, wieder auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. Hier erfahren Sie mehr: Krank im Urlaub: So bekommen Sie Ihre Urlaubstage wieder zurück. (ahu, as)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

Mehr zum Thema: Corona: Bekomme ich eine Krankschreibung, wenn ich in Quarantäne muss?

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