Besonders bei Trennungen kann die gemeinsame Zeit in einem "puren Horror" enden, heißt es weiter auf dem Portal. "Jeden Tag läuft man sich im Büro über den Weg, muss versuchen, sich erwachsen zu verhalten und es darf die Umgebung nichts mitbekommen." Auch dies sei eine "Zerreißprobe für die Nerven, allerdings weitaus weniger prickelnd als vielleicht noch zu Beginn der Beziehung".
Je nachdem, wie negativ das Verhältnis in einem solchen Fall zueinander sei, sollte "spätestens jetzt eine Versetzung" in eine andere Abteilung oder an einen anderen Standort angegangen werden, so der Ratschlag auf "Karrierebibel.de" - und "zur Not das Unternehmen komplett verlassen" werden. Unangenehm kann das für beide Seiten werden: "Für den Chef endet eine Trennung in der Regel mit Doppelverlust: Er verliert sowohl die Freundin als auch die Mitarbeiterin."
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Trotz alledem kommt es am Arbeitsplatz immer wieder dazu, dass Menschen zueinander finden. Liebe am Arbeitsplatz ist offensichtlich nämlich sehr beliebt, schreibt das Portal: Immerhin jede dritte Ehe habe dort ihren Ausgangspunkt gefunden. Die Gründe dafür seien naheliegend: "Man lernt sich unter völlig unverfänglichen Bedingungen kennen, arbeitet Tag für Tag miteinander."
So ist laut "Karrierebibel.de" die Rechtslage: "Auch wenn Beziehungen gerade zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiterin aus den geschilderten Gründen sehr heikel sind, besteht in Deutschland kein generelles Verbot." Das ließe sich auch gar nicht durchsetzen, denn es verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, heißt es dort. "Somit sind also auch offen formulierte Forderungen von Arbeitgebern, die solche Beziehungen nicht wünschen und eine Kündigung androhen, unwirksam."
Allerdings gebe es im deutschen Arbeitsrecht die Regelung, "dass das Verhalten der Angestellten sich nicht negativ auf die Firma auswirken darf", schreibt das Portal zudem – somit sei klar, "dass private Probleme nicht während der Arbeitszeit geklärt werden sollten, genauso gut ist aber natürlich auch Bevorzugung verboten." Ebenfalls kritisch sei eine "Beziehung zwischen unterschiedlichen Hierarchieebenen" auch deshalb, weil Betriebsinterna unbedingt gewahrt werden müssten. "Sollte nachweislich zuwidergehandelt worden sein, darf der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen."
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ahu
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