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Verliebt in Ihren Chef? Lassen Sie besser die Finger davon - dieser Ärger kann Ihnen sonst drohen

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Liebe am Arbeitsplatz kommt alles andere als selten vor.
Liebe am Arbeitsplatz kommt alles andere als selten vor. © picture alliance/Silas Stein/dpa

Verliebt in den Chef? Nicht immer gibt es ein Happy End. Experten erklären, wie es für beide Seiten am Arbeitsplatz und privat enden kann.

Liebe am Arbeitsplatz: Verliebt in den Chef?

Ein Chef zum Verlieben  - so wie im Film mit Sandra Bullock und Hugh Grant? "Besser nicht," schreibt das Portal "Karrierebibel.de" und verrät, warum genau das im Zweifel "viel Ärger" bedeuten kann. "Sei es, dass Sie etwas in harmlose Gesten hineininterpretieren, sei es Stress mit Kollegen, die eine Bevorzugung wittern. Aber natürlich auch, wenn es nach einer Liaison zur Trennung kommt."

Die Experten des Karriereportals führen in ihrem Bericht genauer aus, warum Sie in solchen Fällen besser nicht der Schwärmerei nachgehen sollten:

Komme es zu einer Affäre, seien Probleme vorprogrammiert: Es geht schon los mit der Angst der Reaktionen von Kollegen, wissen die Ratgeber. "Würden die wissen, dass der Chef und die Angestellte miteinander ausgehen, gäbe es sofort Vermutungen, sie würde bevorzugt behandelt, hätte bestimmte Aufgaben nur bekommen, da sie Chefs Liebling ist." Die Kollegen* könnten zudem fürchten, dass sie der betroffenen Person nichts mehr vertraulich erzählen können, ohne dass es der Chef erfährt.

Macht man die Beziehung öffentlich, wechselt ab diesem Punkt "idealerweise einer der beiden Partner die Abteilung, um Vorwürfen der Bevorzugung vorzubeugen", so der Rat auf "Karrierebibel.de".

Lesen Sie zudem: Warn-Signale: Daran erkennen Sie, dass Ihre Kollegen im Büro Sie nicht ausstehen können

Liebe im Büro: Konflikte auch mit den Kollegen im Büro

Denn Konfliktpotenzial gibt es auch, was die Beziehung selbst betrifft, wenn beide Partner zusammenarbeiten. Die Experten raten, "hier sollte die Arbeit strikt vom Privaten getrennt werden". Das gelingt nicht immer. "Teilweise werden jedoch Beziehungsprobleme mit auf die Arbeit genommen und umgekehrt belastet die Arbeit mitunter Beziehungen."

Besonders bei Trennungen kann die gemeinsame Zeit in einem "puren Horror" enden, heißt es weiter auf dem Portal. "Jeden Tag läuft man sich im Büro über den Weg, muss versuchen, sich erwachsen zu verhalten und es darf die Umgebung nichts mitbekommen." Auch dies sei eine "Zerreißprobe für die Nerven, allerdings weitaus weniger prickelnd als vielleicht noch zu Beginn der Beziehung".

Je nachdem, wie negativ das Verhältnis in einem solchen Fall zueinander sei, sollte "spätestens jetzt eine Versetzung" in eine andere Abteilung oder an einen anderen Standort angegangen werden, so der Ratschlag auf "Karrierebibel.de" - und "zur Not das Unternehmen komplett verlassen" werden. Unangenehm kann das für beide Seiten werden: "Für den Chef endet eine Trennung in der Regel mit Doppelverlust: Er verliert sowohl die Freundin als auch die Mitarbeiterin."

Lesen Sie hier: Diesen einen Satz sollten Sie niemals zu Ihrem Chef sagen

Darum kommt Liebe im Job so häufig vor

Trotz alledem kommt es am Arbeitsplatz immer wieder dazu, dass Menschen zueinander finden. Liebe am Arbeitsplatz ist offensichtlich nämlich sehr beliebt, schreibt das Portal: Immerhin jede dritte Ehe habe dort ihren Ausgangspunkt gefunden. Die Gründe dafür seien naheliegend: "Man lernt sich unter völlig unverfänglichen Bedingungen kennen, arbeitet Tag für Tag miteinander."

Beziehung am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

So ist laut "Karrierebibel.de" die Rechtslage: "Auch wenn Beziehungen gerade zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiterin aus den geschilderten Gründen sehr heikel sind, besteht in Deutschland kein generelles Verbot." Das ließe sich auch gar nicht durchsetzen, denn es verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, heißt es dort. "Somit sind also auch offen formulierte Forderungen von Arbeitgebern, die solche Beziehungen nicht wünschen und eine Kündigung androhen, unwirksam."

Im Job gilt: Betriebsinterna müssen gewahrt bleiben

Allerdings gebe es im deutschen Arbeitsrecht die Regelung, "dass das Verhalten der Angestellten sich nicht negativ auf die Firma auswirken darf", schreibt das Portal zudem – somit sei klar, "dass private Probleme nicht während der Arbeitszeit geklärt werden sollten, genauso gut ist aber natürlich auch Bevorzugung verboten." Ebenfalls kritisch sei eine "Beziehung zwischen unterschiedlichen Hierarchieebenen" auch deshalb, weil Betriebsinterna unbedingt gewahrt werden müssten. "Sollte nachweislich zuwidergehandelt worden sein, darf der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen."

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ahu

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.

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