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Verspätet zur Arbeit: Wer dem Unwetter die Schuld gibt, kann Probleme kriegen

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Hochwasser, Sturm und Schnee: Darf man deshalb zu spät zur Arbeit erscheinen?
Hochwasser, Sturm und Schnee: Darf man deshalb zu spät zur Arbeit erscheinen? © picture alliance/Daniel Bockwoldt/dpa

Anfang Februar 2020 tobten in Deutschland heftige Stürme. Reicht ein Unwetter aber als Entschuldigung aus, verspätet oder gar nicht zur Arbeit zu erscheinen?

Am 10. Februar 2020 tobte in Deutschland ein Sturm, der in diesem Ausmaß nur selten vorkommt. Orkantief Sabine brauchte heftige Winde mit sich, auf die mancherorts sogar mit Schließungen von Schulen reagiert wurde. Doch wie sieht es eigentlich mit der Arbeit aus? Darf man bei Unwetter zu spät erscheinen oder sogar daheim bleiben? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Ist es erlaubt, bei Unwetter zu spät zur Arbeit zu erscheinen?

Gelegentlich sorgen Stürme, Schnee und Eis für Stau auf den Straßen oder gesperrte Bahnstrecken. Muss der Chef* es deshalb akzeptieren, wenn Unwetter für die eigene Verspätung verantwortlich sind? Die Antwort lautet "nein", schreibt das Berufsportal karriere.de. Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko, weshalb es die Aufgabe eines jeden ist, für ein pünktliches Erscheinen zu garantieren.

Sebastian Schröder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, geht genauer auf die Verpflichtungen der Mitarbeiter ein: "Der Arbeitnehmer muss einplanen, dass es länger dauern kann. Er muss alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich anzukommen – zum Beispiel früher aufstehen." Im Extremfall können Abmahnungen und Lohnkürzungen für die ausgefallene Zeit drohen - es sei denn, Sie dürfen die Fehlzeiten nacharbeiten.

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Ist es erlaubt, bei Unwetter daheim zu bleiben, anstatt zum Unternehmen zu fahren?

Die Frage dürfte sich von selbst beantworten: Da Sie aufgrund eines Unwetters nicht zu spät kommen dürfen, ist auch ein kompletter Fehltag mit dieser Begründung nicht zulässig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sofern Meteorologen vor dem Verlassen des Hauses ausdrücklich warnen, können Sie laut dem Portal dzw Ihr Fehlen in der Arbeit mit einer "begründeten Arbeitsverhinderung" verteidigen. Der Arbeitgeber muss dann auf Strafen wie Abmahnungen verzichten.

Alternativ ist bei Wetterchaos übrigens das Arbeiten im Homeoffice eine gute Option. Ist es abzusehen, dass Ihr Weg ins Büro durch ein Unwetter erschwert wird, sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

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Video: Darf man bei starkem Unwetter in der Arbeit fehlen?

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soa

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