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Innerhalb von zehn Minuten Mails beantworten, länger arbeiten: Was darf der Chef verlangen – und was nicht?

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Ihr Chef fordert in Ihren Augen zu viel? Welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie hier.
Ihr Chef fordert in Ihren Augen zu viel? Welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, lesen Sie hier. © imago-images

Darf der Vorgesetzte bestimmen, wie schnell Sie Mails beantworten oder wann Sie Mittagspause machen müssen? Mehr über das Weisungsrecht erfahren Sie hier.

Wahrscheinlich hat sich jeder in der Arbeit schon mal die Frage gestellt, was der Chef von einem erwarten darf. Bis 18.30 Uhr arbeiten, E-Mails innerhalb kürzester Zeit bearbeiten oder eine Sonderaufgabe erledigen: Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Situationen, in welchen die Führungskraft Anordnungen erteilt. Doch muss man wirklich jeder nachkommen? Dr. Heiko Reiter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei GÖRG Rechtsanwälte in Frankfurt. Ihm zufolge kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts – auch Direktionsrecht genannt – konkrete Vorgaben zur Ausführung der Tätigkeit machen. „Und dies kann eben auch Vorgaben zur Quantität und Qualität der Tätigkeit umfassen“, wird er weiter vom Portal Business Insider zitiert. Also darf der Chef sozusagen alles bestimmen?

Nicht ganz. Die Führungskraft ist den geltenden Vorschriften unterworfen. So darf sie nichts verlangen, was gegen die Grundrechte wie etwa die Religionsfreiheit ist. Auch die Gesetzgebung steht über dem Weisungsrecht, es darf also niemand dazu verpflichtet werden, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeiten zu erledigen. Außerdem dürfen die Weisungen des Vorgesetzten nicht gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats verstoßen und auch nicht unbillig sein. Letzteres bedeutet, dass die Ansprüche des Chefs* nicht ungerecht, unangemessen oder unzumutbar sein dürfen. So hat der Arbeitgeber vor allem auf die Kräfte und Fähigkeiten der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen, wie der Business Insider weiter informiert.

Was ist mit Weisungsrecht gemeint?

Das Direktionsrecht oder Weisungsrecht ist Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages. Es kommt dann zum Tragen, wenn nicht jedes Detail im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist – also immer. Der Arbeitgeber darf im Rahmen seines Direktionsrechts deshalb auch Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen – sofern oben genannter Rahmen eingehalten wird. Sie weigern sich, Mails in der vom Chef vorgegebenen Zeit zu beantworten? Wer den Weisungen des Chefs nicht ohne triftigen Grund nachkommt, dem drohen Abmahnung oder sogar eine Kündigung. (jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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