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Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

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d80adb66-4dde-4a0e-8f1b-fac44a6b863c.jpg © djd/KfW Bankengruppe

Viele Potenziale bleiben aus finanziellen Gründen ungenutzt. Teure Fortbildungen kann sich eben nicht jeder leisten. Damit sich das ändert gibt es zinsgünstige KfW-Darlehens.

Um beruflich dauerhaft am Ball zu bleiben, ist eine Aufstiegsfortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Altenpfleger oder auch Betriebswirt eine gute, weil praxisnahe Lösung. Das so genannte Meister-BAföG bietet die passende Finanzierung dafür. Anfallende Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zu 30,5 Prozent bezuschusst, der Rest kann mit einem günstig verzinsten Darlehen der KfW finanziert werden. Entscheidet man sich für einen Vollzeitlehrgang, gibt es für Alleinstehende ohne Kind einen Unterhaltsbeitrag von monatlich 675 Euro (229 Euro als Zuschuss und 446 Euro als Darlehen). Für einen verheirateten Meisterschüler mit zwei Kindern kann der Unterhaltsbeitrag auf bis zu 1.310 Euro monatlich ansteigen. Bei bestandener Prüfung kann das Darlehen, mit dem die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren finanziert wurden, um ein Viertel reduziert werden. Eine besondere Unterstützung erfahren Existenzgründer.

So wird die Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes mit einer weiteren Reduzierung des Restdarlehens um 33 Prozent, für zwei Plätze um 66 Prozent honoriert. Bedingung ist unter anderem: Die Firma muss seit mindestens einem Jahr bestehen und die Arbeitsverträge müssen langfristig angelegt sein. Darüber hinaus ist auch das sogenannte Meisterstück - oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit - förderfähig. Bis zu 1.534 Euro können hier zinsgünstig fließen. Neu seit dem 1. Juli 2009: Anträge auf das Meister-BAföG können auch gestellt werden, wenn bereits einmal eine Aufstiegsfortbildung in Anspruch genommen wurde. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Anträge auf Meister-BAföG nehmen die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung entgegen. Der Bewilligungsbescheid des Amtes enthält dann auch die Höhe des möglichen zinsgünstigen KfW-Darlehens.

Den Darlehensantrag stellt die KfW unaufgefordert nach Bewilligung zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.kfw.de  oder Tel. 01801-242422. (bbs/md)

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