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Abzocke aufgedeckt: Paar muss draufzahlen, weil Flug in entfernte Stadt umgebucht wird

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Wer kennt es nicht - das große Warten an Flughäfen. (Symbolbild)
Wer kennt es nicht - das große Warten an Flughäfen. (Symbolbild) © picture alliance/Tobias Hase/dpa

Stellen Sie sich vor: Sie buchen einen Flug und kurz vorher erfahren Sie, dass der Abflug in eine entfernte Stadt verlegt wird. Dann müssen Sie auch noch draufzahlen.

Von Stuttgart aus wollten Lena Bachmann und Alexander Probst auf die spanische Insel La Gomera fliegen. Dort wollten sie entspannt ihren gemeinsamen Pauschalurlaub verbringen. Doch es kam ganz anders.

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Bei dem Tui-Unternehmen 1-2-Fly buchte das Paar für rund 1.500 Euro ihre Unterkunft und einen Flug, der nachmittags von Stuttgart nach Gomera ging. Doch dann der Schrecken.

"Ich hab drei Tage vor der Reise eine E-Mail bekommen. Man hat uns drei Tage vorher von Stuttgart auf Zürich umgebucht und statt abends um 17:00 Uhr, ging der Flug morgens um 6:20 Uhr", sagte Lena Bachmann gegenüber dem Magazin "Marktcheck" am 12. Februar 2019 auf SWR.

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Nachdem sich das Paar aber an Tui wendet, heißt es lediglich, dass eine Umbuchung nicht möglich sei. Die Alternativen: Reise wie geändert antreten oder stornieren. Bachmann und Probst wollten laut "Marktcheck" die Reise aber antreten und zahlten aus eigener Tasche die Reise nach Zürich. Zuzüglich der Parkgebühren sowie der Autobahnvignetten gaben sie dafür umgerechnet 220 Euro aus.

"Man hat uns anfangs versprochen, dass man uns für die anfallenden Parkkosten 180 Euro erstatten könnte. Das war natürlich nur ein Teil der Parkkosten, komplett wollten sie uns das nicht erstatten. Uns wurde einfach nie geantwortet oder das Versprochene nicht eingehalten", äußerte sich Bachmann über das Unternehmen Tui.

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Holger Hopperdietzel, Fachanwalt für Reiserecht, sieht in dem Vorfall klar einen Reisemangel vorliegen. "Alle Kosten", erklärte der Experte, "die im Zusammenhang mit diesem Reisemangel entstanden sind, also die Kosten für die Anreise, die nutzlosen Kosten für die Ticketreservierungen und eventuelle Übernachtungskosten, das muss der Reiseveranstalter alles erstatten. Man könnte auch noch daran denken, weil diese Reise ja noch unbequemer geworden ist, eine Minderung des Reisespaßes hier geltend zu machen - in Höhe von etwa 50 Prozent des Tagesreisepreises."

Erst, als Reporter Axel Sonneborn Tui kontaktierte, reagierte das Unternehmen und versprach, die Kosten zu erstatten. Sogar einen zusätzlichen Betrag von 450 Euro zahlte Tui dem Paar als Entschuldigung aus.

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sca

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