Die drei EU-Länder mit der höchsten Anzahl sind Italien (100 Badegewässer von 5518 untersuchten; entspricht 1,8 Prozent), Frankreich (82 Badegewässer von 3359; 2,4 Prozent) und Spanien (39 Badegewässer von 2191; 1,8 Prozent). Den höchsten Anteil an Badegewässern mit mangelhafter Qualität verzeichneten jedoch Irland (4,3 Prozent/6 Badegewässer), Großbritannien (3,2 Prozent/20 Badegewässer) und die Slowakei (3 Prozent/ein Gewässer).
In Deutschland haben nur fünf Badestellen das Rating „poor“: eine an der Ostsee in der Nähe der Insel Rügen (in Tremt (Gemeinde Sundhagen), eine am Fluss Kocher in Baden-Württemberg (Kocherbadebucht in Künzelsau), eine am Finsterroter See in Wüstenrot (ebenfalls Baden-Württemberg) sowie zwei Badeplätze am See Dümmer (im niedersächsischen Lembruch).
Laut EEA gibt es zunächst nur Empfehlungen: So sollte also für alle Badegewässer, die in der Saison 2016 eine mangelhafte Wasserqualität aufwiesen, in der Saison 2017 ein Badeverbot verhängt oder zumindest vom Baden abgeraten werden. Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Verschmutzungen zu verringern oder zu verhindern.
„Wird ein Badegewässer in fünf aufeinanderfolgenden Jahren als „mangelhaft“ klassifiziert, ist es mit einem dauerhaften Badeverbot zu belegen beziehungsweise mit einem dauerhaften Warnhinweis zu versehen, mit dem vom Baden abgeraten wird.“ Ein fünftes „mangelhaft“ hintereinander droht in Deutschland übrigens dem Finsterroter See bei den anstehenden Messungen 2017.
Die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen erklärt, Europa sei „das beliebteste Urlaubsziel weltweit“ und die Tourismusbranche ein „Schlüsselsektor“ der Wirtschaft. Er generiere mehr als 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU und beschäftige etwa 12 Millionen Bürger. Die Wettbewerbsfähigkeit hänge von der Qualität der Reiseziele und eben auch der Badegewässer ab.
Noch vor 40 Jahren sei in viele Badegewässer in Europa unkontrolliertes oder nur teilweise behandeltes Abwasser eingeleitet worden. Die zunehmende Zahl der Strandbesucher bei gleichzeitig verschmutzten Stränden, die Sorge um die Gesundheit der Badenden und das wachsende Umweltbewusstsein ebneten demnach den Weg zur ersten Badegewässerrichtlinie 1976 (Richtlinie 76/160 EWG). Seitdem wurde sie öfter überarbeitet.
dpa