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Test- und Quarantänepflicht: Die Einreise-Regeln für Deutschland im Überblick

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Reisende stehen am Flughafen Schiphol in Amsterdam in einer Schlange.
Bei der Einreise nach Deutschland gelten viele Regeln. © imago-images

Die Einreise-Regeln für Deutschland sind denkbar unübersichtlich: Wann gilt denn nun die Corona-Testpflicht oder eine Quarantäne? Hier eine Übersicht.

Wer nach Deutschland einreisen will – ob aus einem Urlaub oder beruflichen Gründen –, sieht sich einem großen Wirrwarr aus Regeln und Begrifflichkeiten gegenüber. Hinzu kommt, dass die Maßnahmen regelmäßig angepasst werden und teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind – hier ist Chaos vorprogrammiert. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Regeln, die Sie für die Einreise nach Deutschland* kennen sollten.

Corona-Pandemie: Einreise aus Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet?

Welche Regeln Sie bei der Einreise beachten müssen, hängt davon ab, von wo aus Sie einreisen wollen. Die Bundesrepublik unterscheidet zwischen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet (oder Hochrisikogebiet) und Virusvarianten-Gebiet. Das steckt dahinter:

Digitale Einreiseanmeldung für alle Reisenden

Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Als Aufenthalt in einem Risikogebiet gilt ein Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise. Ausschlaggebend ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet deklariert ist.

Nach der Eingabe der Daten auf dem Portal für die digitale Einreiseanmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei der Kontrolle am Flughafen oder an der Grenze vorzeigen müssen. Zudem wird automatisct das zuständige Gesundheitsamt informiert, dass für Sie eine Quarantänepflicht vorliegt.

Des Weiteren gilt zu beachten: Die Einreise-Regeln können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – vor allem was die Quarantänepflicht angeht. Informieren Sie sich also vorab über die jeweilige Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bundeslandes, welche Regeln für Sie gelten. Die Länder orientieren sich an der Muster-Verordnung der Bundesregierung.

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Einreise aus Corona-Risikogebiet: Diese Regeln müssen Sie beachten

Welche Tests werden anerkannt?

Laut Bundesgesundheitsministerium werden bei den Tests grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests anerkannt. Letztere nur, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Antikörpertests sind nicht erlaubt.

Erfahren Sie auch: Wann Ihre Reiseversicherung in der Corona-Pandemie greift – und ob sich ein Zusatzschutz lohnt.

Einreise aus Hochinzdinzgebiet: Aktuelle Maßnahmen

Einreise aus Virusvarianten-Gebiet: Strenge Regeln für Reisende

Quaratänepflicht nach der Einreise: Ausnahme für Geimpfte und Genesene

Seit dem 9. Mai gilt keine Quarantänepflicht mehr für geimpfte oder genesene Reiserückkehrer. Als geimpft gilt, wer beide Impfdosen – oder im Fall von Johnson & Johnson eine Einzeldosis – gegen das Coronavirus erhalten hat und die Gabe der letzten Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Außerdem dürfen die Geimpften bei der Einreise keine gängigen Covid-19-Symptome aufweisen. Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test vorlegen kann, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt. Auch hier dürfen die Betroffenen keine einschlägigen Covid-19-Symptome vorweisen.

Weiterhin gilt allerdings eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Virusvariantengebieten, und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. An die Quarantänepflicht müssen sich auch Personen halten, die in Kontakt mit einer Virusvariante gekommen sind, die in Deutschland noch nicht verbreitet ist.

Testpflicht für Flugreisende – auch aus Nicht-Risikogebieten

Seit Ende März müssen alle Flugreisenden beim Check-in am Abflugort einen negativen Corona-Test vorweisen. Ansonsten dürfen sie nicht an Bord des Flugzeuges. Das gilt auch für Reisende aus Nicht-Risikogebieten. Die Regelung gilt vorerst bis zum 12. Mai. (fk) Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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