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Was bedeutet die bundesweite Corona-Notbremse für Reisen?

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Der Bundestag hat die „Corona-Notbremse“ beschlossen. Was das für den geplanten Urlaub oder Reisen in Deutschland bedeutet, erfahren Sie hier.

Die kritische Corona-Situation und die nicht zielführende Ministerpräsidentenkonferenz hat dazu geführt, dass der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen hat. Damit tritt am Freitag (23. April) die bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ in Kraft. Faktisch greift sie aber erst ab Samstag. Sie besagt, dass bundesweit überall, wo die 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 100 liegt, verschärfte Maßnahmen gelten. Die Notbremse soll so lange gelten, bis die Inzidenz an fünf Tagen nacheinander wieder die Grenze von 100 unterschreitet. Was bedeuten die neuen Regeln nun für Urlaub und Reisen in Deutschland?

Müssen touristische Angebote und Gastronomie wieder schließen?

Manche Bundesländer hatten erste Öffnungsschritte in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen erlaubt. Diese müssen nun zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz vor Ort den Wert von 100 drei Tage in Folge überschreitet. Diese Regelung betrifft Gastronomie, Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Einzige Ausnahme stellen die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dar. Wer einen aktuellen negativen Corona-Test hat, darf diese besuchen.

Von der Bundesnotbremse scheinen aber nicht die Modellregionen betroffen zu sein, wie es sie etwa in Schleswig-Holstein gibt*. Hier testet seit dem 19. April die Schlei-Region mit Eckernförde, ob sicherer Urlaub trotz Corona-Pandemie möglich ist.

Corona-Notbremse: Ist Reisen innerhalb Deutschland komplett verboten?

Ein direktes Reiseverbot gibt es nicht, allerdings rät die Bundesregierung weiterhin von nicht zwingend notwendigen Reisen innerhalb Deutschlands, aber auch ins Ausland ab. Ein Urlaub in Deutschland gestaltet sich zudem schwierig, da Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke geschlossen bleiben müssen. Aber auch Verwandtenbesuche sollen aus Sicht der Bundesregierung weitestgehend unterlassen werden.

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Wer trotzdem einen Tagesausflug unternimmt, muss beachten, dass ab 22 Uhr eine Ausgangssperre gilt – bis dahin sollten Ausflügler also wieder daheim sein. Denn der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln zwischen 22 Uhr und fünf Uhr ist laut einem Kurzgutachten von Bundestags-Juristen, das Bild.de vorliegt, in betroffenen Landkreisen ausdrücklich untersagt. Da bei fast allen Reisen mit Auto, Bus oder Bahn ein Gebiet mit Inzidenz über 100 durchquert werden kann, wären Heimreisen nach 22 Uhr somit nicht mehr erlaubt. Allerdings gibt es noch Diskussionsbedarf: „Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren“, kritisiert  Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki laut Bild.de das „heillose Chaos“. Auch die Bahn stünde damit vor großen Problemen „bei der Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs“. Nachtflüge dürfen in Regionen mit Inzidenz über 100 nicht mehr mit Urlaubern abheben. „Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll“, fordert Kubicki deshalb.

Urlaub in Deutschland

In diesem Jahr wollen viele Deutsche – sobald es wieder möglich ist – ihren Urlaub innerhalb des Landes verbringen. Falls Ihnen noch Ideen für Ausflugsziele fehlen, hilft Ihnen garantiert der Ratgeber „Auszeit in Deutschland“ (werblicher Link) auf die Sprünge.

Reisen ins Ausland: Was ist erlaubt?

Von Reisen ins Ausland rät die Bundesregierung ebenfalls weiterhin ab. Grundsätzlich verboten sind sie aber nicht. Allerdings gilt auch hier zu beachten, dass in Regionen mit Inzidenz über 100 eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Die Heimreise vom Flughafen zum Wohnort könnte sich also schwierig gestalten, wenn sie nach 22 Uhr ein solches Gebiet durchfahren müssen. Außerdem gilt, dass alle Flugreisenden schon vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um mitfliegen zu dürfen. Eventuell soll es aber bald Lockerungen für Geimpfte geben, wie unter anderem 24hamburg.de* berichtet. (fk) *Merkur.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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