Im Rahmen des Grenzverkehrs reisende Personen bei einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden
Grenzpendler oder -gänger, die „nachweislich zwingend notwendig berufs-/studien- oder ausbildungsbedingt in/aus ein/-em Risikogebiet einreisen, sorfern diese regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren und nachweislich angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden“
Durchreisende, solange diese das Gebiet auf schnellstem Weg wieder verlassen
Familienbesuche bei bis zu 72 Stunden Aufenthalt
„Beschäftigte im Waren- und Gütertransport, Personentransport, für das Gesundheitswesen unabdingbare Personen sowie hochrangige Diplomaten, Vertreter von Parlamenten und Regierungen bis zu 72 Stunden Aufenthalt bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte“
Es gelten noch weitere Ausnahmen für Personengruppen, die jedoch einen Test innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar bei der Einreise vornehmen müssen, der negativ ausfällt: Dazu zählen Personen in systemrelevanten Berufen, Besuche aus familiären Gründen, die länger als 72 Stunden andauern, Beschäftige von Verkehrsunternehmen, Polizisten, Sportler oder Funktionäre im Sportbereich und Personen mit nachweislich zwingend notwendigem und unaufschiebbarem berufs-, studien- oder ausbildungsbedingtem Aufenthalt von bis zu fünf Tagen. (fk)*Merkur.de und hna.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.