1. Startseite
  2. Leben
  3. Reisen

Urlaubsverbot in Deutschland: Alle Infos zu Stornierungen, Tagesausflügen und Auslandsreisen

KommentareDrucken

Ein Gast füllt an der Rezeption eines Hotels einen Anmeldeschein aus.
Ein Gast füllt an der Rezeption eines Hotels einen Anmeldeschein aus. © dpa/Stephanie Pilick

Am 2. November kommt der Lockdown in Deutschland. Wer eine Reise geplant hat, steht mit vielen Fragen da: Alles zu Stornierungen, Tagesausflügen und Auslandsreisen.

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen wird es ab dem 2. November zum „Wellenbrecher-Lockdown“. Mit den verschärften Maßnahmen soll die Neuinfektionsrate gesenkt werden, sodass das Weihnachtsfest mit der Familie nicht ins Wasser fallen muss. Gerade der Tourismus ist von den neuen Regelungen wieder stark betroffen*. Die Regierung verbietet touristische Übernachtungsangebote und ruft die Bürger dazu auf, von privaten Reisen abzusehen. Aber was bedeutet das für die bereits geplante Reise? Und gilt der Lockdown auch für Reisen ins Ausland? Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Urlaub während dem Lockdown.

Corona-Lockdown in November: Kann ich meine Reise kostenlos stornieren?

Der Beschluss der Bundesregierung macht Urlaub im Prinzip unmöglich: „Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“, heißt es im Wortlaut. Das bedeutet: Hotels und Ferienunterkünfte dürfen keine Urlauber mehr aufnehmen. Für den Rechtsanwalt Jan Bartholl ist die Lage dadurch klar: „Fällt die Reisegrundlage weg, können Sie ohne Probleme kostenfrei von einem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Bei Individualreisen ist mit dem Verbot von touristischen Reisen die Geschäftsgrundlage weggefallen, das heißt, auch hier müssen Sie für Leistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen, nicht zahlen“, erklärt er gegenüber dem Online-Portal Travelbook.

Reiserechtsanwalt Paul Degott vertritt gegenüber dem Portal Reisereporter eine ähnliche Meinung: Urlauber hätten ein Recht darauf, ihr Geld für ein gebuchtes Zimmer zurückzubekommen, wenn die Unterkünfte aufgrund einer Verordnung sie nicht beherbergen dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät dazu, sich auf die „Unmöglichkeit der Leistung“ zu beziehen – sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Individualreisen.

Von der Art der Buchung hängt für Bartholl auch ab, ob Sie von sich aus die Reise stornieren sollten: „Pauschalreisende können sofort stornieren, denn hier ist die Rechtslage klar und je früher Sie stornieren, desto eher bekommen Sie Ihr Geld zurück.“ Bei Individualreisen müsse jedoch der Hotelveranstalter die Buchung stornieren, da er den Vertrag aufgrund der aktuellen Verordnungen nicht erfüllen kann. Wenn das Hotel allerdings damit auf sich warten lassen, rät der Anwalt: „Stornieren Sie nicht von sich aus, warten Sie ab bis zum Reisezeitpunkt und erklären Sie dann, dass Sie die Reise nicht antreten konnten und verlangen dann das Geld zurück.“

Inlandstourismus: Sind Tagesausflüge in Deutschland während dem Lockdown erlaubt?

Tagesausflüge werden im Beschluss vom 28. Oktober nicht explizit verboten, doch es heißt: „Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.“ Damit dürfen Eltern oder Freunde theoretisch besucht werden – solange die Vorgabe von maximal zehn Personen und zwei Hausständen eingehalten wird –, doch Bund und Länder fordern die Menschen dazu auf, dies zu unterlassen.

Auch interessant: Kreuzfahrt-Urlaub: So unterschiedlich reagieren TUI und Aida auf den „Corona-Lockdown“.

Für Tagesausflüge gilt dasselbe. Da Institutionen und Einrichtungen wie Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder oder Thermen laut dem Beschluss ebenfalls geschlossen bleiben müssen, bleiben Tagesausflüglern zudem wenige Optionen, ihre Freizeit zu gestalten.

Verbietet mir der November-Lockdown auch die Auslandsreise?

Seit dem 15. Juni sind Reisen ins EU-Ausland für Deutsche prinzipiell wieder möglich – und die Bestimmungen zum Lockdown im November, mit der Aufforderung auf private Reisen zu verzichten, beziehen sich explizit aufs Inland. Ob in anderen Ländern touristische Übernachtungen angeboten werden dürfen, entscheidet die jeweilige Regierung.

Trotzdem ist eine Reise nach aktuellem Stand mit sehr vielen Problemen und Hindernissen verbunden: Immer mehr Länder verkünden den Lockdown und Einreisestopps – darunter die Niederlande und Tschechien –, während andere mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen haben. Zudem zählen eine Vielzahl von Regionen und Ländern im EU-Ausland zu den Risikogebieten, da der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Bei der Rückkehr nach Deutschland bedeutet das ab dem 8. November eine zehntägige Quarantäne, die nur mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden kann – dieser darf allerdings erst am 5. Tag nach der Einreise gemacht werden. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: TUI bietet wieder Reisen auf beliebte Urlaubsinsel an – trotz Reisewarnung.

Auch interessant

Kommentare