Zum 10. Juli hat die britische Regierung die Quarantänepflicht für Reisende aus bestimmten Ländern aufgehoben – darunter auch Deutschland. Wichtig ist aber, dass sich die Urlauber in den 14 Tagen vor der Einreise nur in Ländern aufgehalten haben, die von Großbritannien unter „Travel Corridors" aufgelistet wurden. Dasselbe gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales.
Bei der Einreise gilt zudem die Pflicht zur Anmeldung über ein Formular, bei dem unter anderem Details zur Anreiseart, Passinformationen und Urlaubsadresse abgefragt werden. Die Registrierung kann erst 48 Stunden vor Einreise vorgenommen werden. Wer sich weigert, die Kontaktdaten anzugeben, muss mit einer Geldbuße von 100 Pfund – umgerechnet rund 110 Euro – rechnen.
Auch Kroatien hat derzeit mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen. Laut ECDC liegen diese bei 27 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen. Seit 20. August gelten die Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien als Risikogebiete.
Generell besteht keine Pflicht, sich vor der Einreise in Kroatien anzumelden. Allerdings werden spätestens bei der Einreise die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts registriert. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das kroatische Innenministerium den Urlaubern deshalb, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorher online zu hinterlegen.*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk.
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