Wie in jedem Bundesland gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern spezielle Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus. So muss im Einzelhandel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden und Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern, zum Beispiel Konzerte, sind untersagt.
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Folgende Geschäfte und Veranstaltungsorte sind geöffnet:
Tische in Cafés und Restaurants müssen Sie in der Regel vorab reservieren, damit keine Warteschlangen entstehen. Wie der ADAC informiert, müssen Gäste auch hier ihre Kontaktdaten hinterlassen, um Infektionswege nachverfolgen zu können. An einem Tisch dürfen nicht mehr als zehn Gäste sitzen, am Platz muss keine Maske getragen werden. Gastronomien dürfen ihre Gäste bis um 2 Uhr bewirten.
Alle Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen in Mecklenburg-Vorpommern eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Auch Tücher oder ein Schal sind möglich. Einzige Ausnahme sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung keinen Mundschutz tragen können. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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