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Mecklenburgische Seenplatte und Ostsee: Was gilt derzeit bei Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern?

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 Leere Strandkörbe und viel Platz am Strand bestimmen das Bild an der Ostsee.
Viele Urlauber zieht es derzeit an die Ostsee oder zur Mecklenburgischen Seenplatte. © dpa/Bernd Wüstneck

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Urlaubsziele im Norden Deutschlands besonders beliebt – allen voran Ostsee oder Mecklenburgische Seenplatte. Welche Regeln gelten?

Urlaub in Spanien, Frankreich oder Kroatien scheint momentan weit entfernt: Zu schnell und unvorhersehbar ändert sich die Lage und die Liste der Risikogebiete* des Robert Koch-Instituts wird immer länger. Deshalb suchen sich viele Deutsche momentan lieber Reiseziele innerhalb der eigenen Landesgrenzen aus, wie aktuelle Suchanfragen zeigen. Besonders Destinationen im Norden – zum Beispiel an der Ostsee oder die Mecklenburgische Seenplatte stehen dort ganz oben.

Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern: Was gilt für die Einreise?

Urlauber aus ganz Deutschland sind aktuell wieder ohne Einschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt. Seit dem 4. September dürfen auch wieder Tagesgäste anreisen. Nur wer sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet im In- oder Ausland aufgehalten hat, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Zu den Risikogebieten im In- und Ausland zählen Gebiete, in denen in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind.

Deutschlandweit gelten einheitliche Regeln, was Urlaub aus Corona-Hotspots betrifft: Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte dürfen Gäste aus Risikogebieten nur annehmen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wie der ADAC berichtet, müssen Urlauber aus Risikogebieten in Mecklenburg-Vorpommern noch einen zweiten Corona-Test vornehmen. Sobald sich die Touristen in Quarantäne begeben haben, melden sie sich beim örtlichen Gesundheitsamt, das nach fünf bis sieben Tagen einen erneuten Test durchführt, der die Quarantäne vorzeitig beenden kann.

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Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern buchen – das sind die Regeln

Der Urlaub in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Hausbooten, Ferienwohnungen, Häusern, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen ist laut ADAC wieder uneingeschränkt möglich. Eine Vorab-Buchung sei allerdings notwendig, zudem wird kontaktloses Zahlen empfohlen. In gemeinschaftlich genutzten Räumen im Hotel und Co. ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wo der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann, zum Beispiel im Aufzug, muss ein Mundschutz getragen werden.

Inspiration für den Ostsee-Urlaub

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Auch bei einem Camping-Urlaub ist eine verbindliche Unterkunftsbuchung notwendig, wie es auf dem Tourismus-Portal von Mecklenburg-Vorpommern heißt. Für die Nachverfolgbarkeit sei es wichtig, dass eine Hauptperson pro Wohneinheit, Stand- oder Stellplatz die Kontaktdaten angibt. Alle Unterkünfte müssen mindestens einen Abstand von drei Metern zueinander haben. Wenn möglich, sollten die Sanitär- und Kücheneinrichtungen des eigenen Campingfahrzeugs verwendet werden.

Öffentliches Leben in Mecklenburg-Vorpommern: Darauf müssen Sie achten

Wie in jedem Bundesland gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern spezielle Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus. So muss im Einzelhandel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden und Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern, zum Beispiel Konzerte, sind untersagt.

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Folgende Geschäfte und Veranstaltungsorte sind geöffnet:

Tische in Cafés und Restaurants müssen Sie in der Regel vorab reservieren, damit keine Warteschlangen entstehen. Wie der ADAC informiert, müssen Gäste auch hier ihre Kontaktdaten hinterlassen, um Infektionswege nachverfolgen zu können. An einem Tisch dürfen nicht mehr als zehn Gäste sitzen, am Platz muss keine Maske getragen werden. Gastronomien dürfen ihre Gäste bis um 2 Uhr bewirten.

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln in Mecklenburg-Vorpommern

Alle Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen in Mecklenburg-Vorpommern eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Auch Tücher oder ein Schal sind möglich. Einzige Ausnahme sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung keinen Mundschutz tragen können. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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