Die Mängelanzeige beim Veranstalter sollte in Anwesenheit von Zeugen geschehen, raten die Verbraucherschützer. Ist niemand vor Ort, sollte der Reiseveranstalter in Deutschland informiert werden. Kann der Mangel während der Reise nicht behoben werden, steht Reisenden nach der Rückkehr eine Minderung des Reisepreises zu.