Viele Fluggesellschaften ignorieren die Wahlfreiheit bei Erstattungen und benachteiligen Passagiere damit in unfairer Weise finanziell. Lufthansa hat die Möglichkeit zur Erstattung auf der Website deaktiviert und mehrfach öffentlich verkündet, nur noch Gutscheine anzubieten.
Auch bei Eurowings können Reisende derzeit nur noch einen Gutschein und keine Rückzahlung der Kosten erhalten. Bei Easyjet haben es Passagiere schwer: Die Airline hat ihre Service-E-Mail-Adresse deaktiviert und ist für Fragen zu Erstattungen somit nicht mehr erreichbar.
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Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung regelt klar, dass Reisende zwischen einer vollen Erstattung des Ticketpreises oder einer Umbuchung bzw. einem Gutschein frei wählen können. Faktisch bieten Airlines momentan aber nur Letzteres an, wenn sie derzeit überhaupt reagieren.
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Dazu Philipp Kadelbach, Chief Legal Officer und Gründer von Flightright: "Dass die Airlines ihre eigenen Kunden in der Krise als Bank missbrauchen, ist absolut inakzeptabel. Viele Verbraucher haben mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen und einigen steht das Wasser bis zum Hals, sodass sie jetzt auf die Erstattung des vorausbezahlten Ticketpreises angewiesen sind. Fluggesellschaften sind professionell organisiert und haben Zugriff auf staatliche Hilfsmaßnahmen. Der Staat ist in der Pflicht, nicht die Verbraucher. Daher sind wir strikt gegen das von der Bundesregierung geplante Gutschein-Gesetz. Wir halten es für europarechtswidrig und setzen unser Vertrauen in die EU-Kommission. Die Fluggastrechte dürfen nicht einfach so "weggeschenkt" werden. Das wäre ein schlechter Tag für Verbraucher. Wir haben daher einen neuen Flightright-Service an den Start gebracht, mit dem wir ab sofort Passagieren helfen ihr Geld zurückzuholen. Wir nutzen dabei unsere Marktmacht und politische Stimme, damit unsere Kunden schnell ihr Geld zurückbekommen."
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