1. Startseite
  2. Leben
  3. Reisen

Kind (7) verletzt sich auf Gran Canaria  - Reiseveranstalter Tui auf 7.000 Euro verklagt

KommentareDrucken

Der BGH verhandelt Urlauber-Klage nach Unfall auf Gran Canaria.
Der BGH verhandelt Urlauber-Klage nach Unfall auf Gran Canaria. © picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa

Ein Mann hat den Reiseveranstalter Tui verklagt, weil der Sohn seiner Lebensgefährtin im Hotel auf Gran Canaria gegen die geschlossene Balkontür gelaufen war.

Karlsruhe - Pauschalurlauber, die sich in ihrer Hotelanlage verletzt haben, müssen sich im Rechtsstreit mit dem Reiseveranstalter wohl nicht mit ausländischen Bauvorschriften auseinandersetzen. Das zeichnete sich am Dienstag in einer Verhandlung des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) ab.

Tui verklagt: Kind rennt in Glastüre und kann fünf Tage lang nicht ins Wasser

Nach Einschätzung des Senats muss der Urlauber zwar schildern, was ihm passiert ist. Die Prüfung der entsprechenden Vorschriften sei aber Sache der deutschen Gerichte. Das Urteil sollte am Nachmittag verkündet werden (Az. X ZR 166/18).

Ein Mann hatte geklagt, weil der siebenjährige Sohn seiner Lebensgefährtin im Hotelzimmer auf Gran Canaria gegen die geschlossene Balkontür gelaufen war. Das Kind schnitt sich an den Scherben die Haut auf und durfte fünf Tage nicht ins Wasser. Der Mann will deshalb vom Reiseveranstalter Tui fast 7000 Euro. Bisher hatte er keinen Erfolg.

Lesen Sie hier: Dieses Verhalten am Kreuzfahrt-Pool ist verboten - aber viele tun es trotzdem.

Die Glastür war in Augen- und Hüfthöhe eines Erwachsenen mit zwei Warnaufklebern gekennzeichnet. Diese Markierung sei wohl ausreichend, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Bacher. Das bedeute aber nicht, dass es auf die Einhaltung der Bauvorschriften nicht mehr ankomme. Die Markierung diene nur dazu, ein Restrisiko auszuschließen. Bleibt der Senat dabei, müsste das Oberlandesgericht Celle den Fall noch einmal verhandeln und diesmal einen Sachverständigen einschalten.

Lesen Sie hier: Aida & Tui Cruises: Im Kreuzfahrt-Test gab es bei einem von beidem nichts zu beanstanden.

Der BGH-Anwalt von Tui nannte es ausreichend, auf die Gefahr deutlich genug hinzuweisen. Völlige Sicherheit könne es nicht geben. Außerdem sei es dem Kläger zuzumuten, sich bei einem spanischen Anwalt oder der Baubehörde schlau zu machen, bevor er durch drei Instanzen gehe.

Reiseveranstalter müssen Vorkehrungen treffen, um ihre Kunden vor Schaden zu bewahren. Verletzen sie ihre Verkehrssicherungspflicht, kann das einen Reisemangel begründen. Pauschaltouristen können dann den Reisepreis zumindest teilweise zurückfordern. Möglicherweise haben sie auch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Video: Service Extrem - Rechte im Urlaub

Auch interessant: Aida, Tui & Co.: Türkei-Kreuzfahrten bei diesen Reedereien aus dem Fahrplan gestrichen.

dpa

Auch interessant

Kommentare