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Reisen nach Tirol: Was für Urlauber und Berufspendler gilt

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Ein Vater sitzt mit seiner kleinen Tochter am Ufer eines Sees.
Urlaub in Tirol ist derzeit kaum möglich. © imago-images

Tirol wurde zeitweise von der Bundesregierung als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Was aktuell für Urlauber und Berufspendler bei der Einreise gilt, erfahren Sie hier.

Österreich gilt normalerweise als gern besuchtes Urlaubsland unter Deutschen – gerade Tirol mit seinen Bergen und Skigebieten. Aber die Corona-Pandemie hat dem in den letzten Monaten einen Strich durch die Rechnung gemacht. Zwischenzeitlich wurde Tirol aus Sicht der Bundesregierung sogar als Virusvarianten-Gebiet eingestuft, weil sich die südafrikanische Mutation des Coronavirus dort stark verbreitet hat. Mittlerweile gilt das Bundesland wieder als normales Risikogebiet – was die Einreise aber nicht unbedingt einfacher gestaltet. Sowohl für Urlauber, Durchreisende und Berufspendler gelten einige Regeln für Reisen nach Tirol.

Gerade im Winter hat die Regierung in Österreich die Einreise-Regeln enorm verschärft, um Urlauber und Tagestouristen von den Skigebieten fernzuhalten. Zwar hatten diese für Einheimische geöffnet, doch Urlauber aus dem Ausland sollten möglichst fernbleiben. Zudem gilt weiterhin ein Beherbergungsverbot für Touristen in ganz Österreich, was Urlaubsreisen zusätzlich erschwert.

Als Urlauber nach Tirol reisen: Diese Einreise-Regeln gelten für Deutsche

Die Einreise nach Tirol gestaltet sich ab dem 15. April bis voraussichtlich 31. Mail 2021 folgendermaßen: Für alle Einreisenden aus Deutschland – sowie Italien – gilt eine zehntägige Quarantänepflicht in einer geeigneten Unterkunft, deren Verfügbarkeit bestätigt werden muss, wie es auf der Webseite des Landes Tirol heißt. Das liegt daran, dass die Corona-Lage in Deutschland als auch Italien seit dem 19. Dezember 2020 nicht mehr als stabil angesehen wird. Bei der Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigentest vorzulegen. Die Probenahme darf beim PCR-Test zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, beim Antigentest sind es 48 Stunden. Die Quarantäne kann durch einen zweiten negativen Test vorzeitig beendet werden, sofern dieser frühestens am 5. Tag nach der Einreise vorgenommen wurde. Zudem muss das Einreise-Formular (Pre-Travel-Clearance) bei der Einreise mitgeführt werden. Die Registrierung darf frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, die unter Aufsicht von Erwachsenen einreisen, gilt die Testpflicht nicht.

Auch interessant: Test- und Quarantänepflicht: Die Einreise-Regeln für Deutschland im Überblick.

Durchreise durch Tirol: Worauf Sie achten müssen

Die Durchreise durch Tirol ist generell ohne Quarantänepflicht möglich, solange das Gebiet ohne unerlässliche Zwischenstopps durchfahren wurde – erlaubt sind also zum Beispiel Toilettenstopps an der Tankstelle. Zudem muss die Ausreise sichergestellt sein. Dies ist unter anderem nicht der Fall, wenn die Einreisebestimmungen des Landes, in das aus Tirol ausgereist wird, nicht erfüllt werden. In diesem Fall kann die Einreise verweigert werden.

Diese Einreise-Regeln gelten für Berufspendler

Berufspendler dürfen ohne Quarantäne nach Tirol einreisen, wie es auf der Webseite des Landes heißt. Dafür muss ein ärztliches Zeugnis über ein negatives Corona-Testergebnis vorliegen. Anders als bei privaten Einreisen ist das Testergebnis bei der Einreise aus Deutschland sieben Tage nach Probenahme gültig. Wer keinen negativen Test vorlegen kann, muss diesen innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise durchführen. Außerdem gibt es ein spezielles Pre-Travel-Clearance-Formular für Berufspendler, das vorzuzeigen ist. Die Registrierung muss alle 28 Tage erneuert werden. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie hier: Urlaub an Pfingsten 2021: Das sind die begehrtesten Reiseziele der Deutschen.

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