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"Schlichtweg sprachlos": Urlauber klagten tatsächlich schon wegen dieser "Mängel"

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Ein Urlaub soll eigentlich entspannend sein. Aber manches Ärgernis treibt Reisende sogleich vor Gericht.
Ein Urlaub soll eigentlich entspannend sein. Aber manches Ärgernis treibt Reisende sogleich vor Gericht. (Symbolbild) © dpa/Jens Büttner

Das Leben ist kein Ponyhof - das gilt auch für den Urlaub. Trotzdem gibt es immer wieder Klagen vor Gericht, die schier unglaublich klingen. Das sind die kuriosesten Fälle.

Den meisten Reisenden dient der Urlaub der Entspannung und Ruhe. Sind diese Umstände nicht gegeben, kann es schnell zu Beschwerden kommen. So mancher unzufriedene Urlauber geht sogar bis vor Gericht, um eine Preisminderung zu erzwingen. Allerdings rufen dort nicht alle Klagen Verständnis hervor - hier lesen Sie von den kuriosesten Klagen im Reiserecht.

Einheimische am Strand

Unglaublich, aber wahr: Ein Mann, der mit seiner Frau einen Urlaub auf Mauritius verbrachte, echauffierte sich darüber, dass am Strand auch Einheimische unterwegs waren und dort feierten. Darum wollte er sich vor dem Amtsgericht Aschaffenburg (Urt. v. 19.12.1996, 13 C 3517/95) eine Minderung des Reisepreises erstreiten.

Das Gericht war aber nach eigenen Worten "schlichtweg sprachlos" über die Begründung des Mannes. Schließlich würden Fernreisen in der Regel unternommen werden, weil man andere Länder und Leute kennen lernen will. Auch der Lärmpegel der Einheimischen könne "nicht ernstlich" einen Reisemangel darstellen.

Senioren stellen keinen Reisemangel dar

Ein 22-Jähriger fühlte sich in der Gegenwart zahlreicher Senioren im Frühstücksraum eines Hotels nicht wohl. Die älteren und pflegebedürftigen Personen wurden von Pflegern in weißen Kitteln betreut und spazieren geführt. So stellte sich der Urlauber seine Reise nicht vor und ging deshalb vors Gericht.

Zwar sei eine derartige Versorgung älterer Menschen in einem Hotel nicht üblich, wie das Amtsgericht Bad Homburg (Az. 2 C 4362/99 (24)) zu dem Fall meinte - doch daraus ergebe sich kein Reisemangel, der zu einer Minderung des Preises führen würde. Die Isolation von Senioren sei diskriminierend und könne von Reiseveranstaltern nicht verlangt werden.

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Rauswurf wegen Schweißgeruch

Ein Passagier wurde aufgrund seines penetranten Körpergeruchs eines Fluges von Hawaii nach Düsseldorf verwiesen, nachdem seine Sitznachbarin sich darüber beschwert hatte. Das Bordpersonal der British Airways erklärte ihr Vorgehen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline, wonach Fluggäste mit extremem Körpergeruch vom Flug ausgeschlossen werden dürfen.

Wegen entgangener Urlaubsfreuden, Verdienstausfall und Übernachtungskosten verlangte der geprellte Fluggast schließlich 2.200 Euro Schadensersatz. Letztendlich stand dem Mann laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 31.01.2007, Az. I-18 U 110/06) aber nur eine Entschädigung für die Hotelkosten in Höhe von 259,25 Euro zu.

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Reisemangel wegen schnarchendem Sitznachbarn?

Eine Frau ging vor Gericht, nachdem sie im Flugzeug neben einem schnarchenden Sitznachbarn ausharren musste. Begründung für diesen Schritt: Sie habe die Business Class für einen Aufpreis gewählt, weil sie einen besseren Komfort haben wollte - dieser blieb ihr verwehrt, sodass sie den Aufpreis zurückhaben wollte.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 30.08.2001, Az. 31 C 842/01-83) hatte da jedoch kein Verständnis: Schnarch-Geräusche könnten auch in der Business Class vorkommen und seien deshalb kein Reisemangel, sondern höchstens eine Unannehmlichkeit, die keine Minderung der Reisekosten nach sich ziehen kann.

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