Wegen entgangener Urlaubsfreuden, Verdienstausfall und Übernachtungskosten verlangte der geprellte Fluggast schließlich 2.200 Euro Schadensersatz. Letztendlich stand dem Mann laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 31.01.2007, Az. I-18 U 110/06) aber nur eine Entschädigung für die Hotelkosten in Höhe von 259,25 Euro zu.
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Eine Frau ging vor Gericht, nachdem sie im Flugzeug neben einem schnarchenden Sitznachbarn ausharren musste. Begründung für diesen Schritt: Sie habe die Business Class für einen Aufpreis gewählt, weil sie einen besseren Komfort haben wollte - dieser blieb ihr verwehrt, sodass sie den Aufpreis zurückhaben wollte.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 30.08.2001, Az. 31 C 842/01-83) hatte da jedoch kein Verständnis: Schnarch-Geräusche könnten auch in der Business Class vorkommen und seien deshalb kein Reisemangel, sondern höchstens eine Unannehmlichkeit, die keine Minderung der Reisekosten nach sich ziehen kann.
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