War die Räumung der Abflughallen überhaupt nötig?
Ja, sagt Christian Köglmeier von der Bundespolizeiinspektion am Flughafen. Über die Luftsicherheitsgesetze gebe es einheitliche Vorgaben für alle europäischen Flughäfen. Demnach muss ein Bereich geräumt und abgesucht werden, wenn eine Gefahr für die Luftsicherheit nicht ausgeschlossen werden kann.
Bekommen Fluggäste eine Entschädigung von ihrer Airline?
Darauf können Passagiere nach Einschätzung des Reiserechtsexperten Ernst Führich aus Kempten nicht hoffen. «Sie werden keine Ausgleichszahlung bekommen.» Die Sicherheitskontrolle am Flughafen falle nicht in den organisatorischen Bereich der Airline, sondern sei Staatsaufgabe. Sie gehöre daher auch nicht zum Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft. «Maßnahmen im Sicherheitsbereich sind außergewöhnliche Umstände», so Führich. Und in einem solchen Fall sind Airlines von der Zahlungspflicht befreit.
Wie hoch ist der Schaden? Der Schaden geht in die Millionen. Auf den Flughafen dürften nach Schätzungen von Chef Kerkloh Kosten in Höhe zwischen einer und vier Millionen Euro zukommen. Während des stundenlangen Stillstands am Terminal konnte die Gesellschaft keine Gebühren für Starts und Landungen der Flugzeuge kassieren. Außerdem fehlen dem Flughafen Einnahmen durch die Abfertigung von Fliegern. Einbußen gab es zudem bei vielen Geschäften im geräumten Sicherheitsbereich.
Gab es schon ähnliche Vorfälle?
Ja. Vor zwei Jahren war eine Frau in den Sicherheitsbereich des Frankfurter Flughafens gekommen, obwohl ihre Kontrolle noch nicht abgeschlossen war. Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes verloren sie aus den Augen, ein Terminal wurde teilweise geräumt. Der Flughafenbetreiber Fraport machte das Fehlverhalten eines Beschäftigten der Tochterfirma FraSec verantwortlich. Im selben Jahr wurden gleich mehrfach Terminals am Flughafen Köln/Bonn geräumt, weil Menschen unkontrolliert in den Abflugbereich kamen. Und auch am Münchner Flughafen sind Vorfälle dieser Art nichts Neues, deswegen wurden etwa 2010 Teile des Terminals 2 evakuiert.
Sicherheitsfirma SGM über Kontrollen
Bundesinnenministerium zu Luftsicherheit
Bundespolizei über EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen
Diese Regeln gelten für Flüssigkeiten im Handgepäck
Die Sicherheitskontrolle an Flughäfen verzögert sich immer wieder, weil Passagiere nicht wissen, welche Flüssigkeiten sie auf welche Weise im Handgepäck mitnehmen dürfen. Die Bundespolizei erklärt auf ihrer Webseite: Flüssigkeiten müssen in Behältnissen mit einem Volumen von jeweils maximal 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Ein-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein. Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitnehmen. Ausgenommen sind versiegelte Duty-free-Einkäufe, notwendige flüssige Medikamente für die Reise und Spezialnahrung für Babys. Alle anderen Flüssigkeiten müssen mit dem Gepäck aufgegeben werden.
Die Regel betrifft alle Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, deren Konsistenz flüssig, zähflüssig, gelartig oder cremig ist. Es geht also um alle Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, Zahnpasta, Haargel, Sirup, Parfüm und Rasierschaum - und sogar um Suppen sowie Streichkäse und -wurst. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal der Sicherheitskontrolle.