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In diesem Fall wäre das Zurücklassen des Koffers keine Absicht. Daher muss der Gepäckbesitzer auch keine Konsequenzen fürchten, wie Nils Matthiesen, Sprecher der Bremer Polizei, weiß. Auch derjenige, der den Notruf ausgelöst hat, bleibt ungestraft. Gegenüber dem Weser Kurier erklärte Matthiesen: Es sei denn, ein Missbrauch von Notrufen liege nachweislich vor.
Das bedeutet konkret: Wer einen Notfall, eine Straftat oder eine Gefahr wissentlich vortäuscht, der muss mit einer Strafe rechnen. Das könne dann schnell mal teuer werden und je nach Dauer und Zahl der eingesetzten Polizeikräfte mehrere tausend Euro kosten. Wurde die Polizei in die Irre geführt, muss also derjenige, der dafür verantwortlich ist, die Kosten für den Einsatz tragen.
Zurück zum Besitzer des Koffers aus unserem Beispiel: Bevor er reagiert, wird sein Koffer am Bahnhof, nach sicherer Abriegelung der Umgebung, notgesprengt. Dabei wird ein nahestehender Zug beschädigt. Diese Kosten können dann wiederum auf den Besitzer des Koffers zurückfallen, wie eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber dem Weser Kurier berichtete.
Wer also auf seinen Koffer achtet und ihn nicht aus den Augen lässt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. So vermeiden Sie es, hohe Geldbeträge zahlen zu müssen. Zudem wird auch Ihren Mitmenschen das Leben erleichtert, da es nicht zu erheblichen Verspätungen und Absperrungen kommt. Zumindest nicht wegen Ihnen.
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sca