Liegen Flugausfälle und Verspätungen von mehr als drei Stunden im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, muss diese nach EU-Recht eine Entschädigung an die Passagiere zahlen. Ausfälle grundlegender Systeme an Flughäfen werden von Gerichten jedoch regelmäßig als außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände bewertet.
In jedem Fall müssen Fluggesellschaften ihre Kunden am Flughafen betreuen und sich, falls nötig, um eine Übernachtung kümmern - «im Rahmen der Möglichkeiten», betont Führich. Wenn alle Hotels voll seien, müssten Reisende sich mit Feldbetten zufriedengeben.