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Urlaub in der Türkei: Was muss ich jetzt beachten?

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Wie sollten sich Türkei-Urlauber jetzt verhalten?
Wie sollten sich Türkei-Urlauber jetzt verhalten? © pixabay

Das Auswärtige Amt hat die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei angepasst. Doch was können Sie tun, wenn der Urlaub schon gebucht ist?

Außenminister Sigmar Gabriel hat am Donnerstag angekündigt, eine "Neuausrichtung" der Türkei-Politik anzustreben. Die innenpolitische Lage in der Türkei sei weiterhin angespannt, so das Auswärtige Amt. Es wird nun zu erhöhter Vorsicht in der Türkei geraten.

Doch was können Urlauber jetzt tun, die den Türkeiurlaub bereits gebucht haben?

Türkei-Urlaub steht kurz bevor - und jetzt?

"Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war", heißt es auf der Website des Auswärtigen Amts.

Privaten oder beruflichen Reisenden werde daher zu erhöhter Vorsicht geraten. Türkei-Urlauber sollten sich vor ihrem Aufenthalt in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft eintragen.

Weiter heißt es auf dem Portal: "Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten."

In diesem Zusammenhang weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Schutz deutscher Staatsangehöriger nicht gewährleistet werden könne, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitze.

Reisende sollten in jedem Fall erhöhte Aufmerksamkeit wahren und "Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden".

Wie Sprecherin Susanne Beger-Blum des Auswärtigen Amtes auf Anfrage der Redaktion unterstreicht, handle es sich bei der Aktualisierung der Reise- und Sicherheitshinweise weder um eine Reisewarnung, noch um eine Teilreisewarnung:

"Der Fokus des Auswärtigen Amts liegt darauf, die Sicherheitssituation eines Landes ausführlich darzustellen. Dies soll Reisende in die Lage versetzen, eigenständig zu entscheiden, ob sie eine Reise unternehmen oder nicht. Die Sicherheit der deutschen Staatsangehörigen ist der einzig entscheidende Fokus."

Türkei-Urlaub gebucht: Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?

Die deutschen Reiseveranstalter halten trotz der Krise in den deutsch-türkischen Beziehungen an ihrem Türkei-Geschäft fest. "Die Reisen für die Urlauber finden wie gebucht statt", teilte der Deutsche Reisverband mit.

"Es gelten die regulären Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit die Storno- und Umbuchungsgebühren", betonte der Verband, der Veranstalter und Reisebüros vertritt.

Diese richteten sich nach den Einschätzungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amts. Dieses habe aber keine förmliche Reisewarnung ausgesprochen. Auch wurden die Reisehinweise nach Einschätzung der Branche nicht verschärft.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen forderte von Reiseveranstaltern aber kulante Umbuchungen. "Wenn das Auswärtige Amt jetzt auch Reisende zu erhöhter Vorsicht mahnt und bei kurzfristigen Aufenthalten empfiehlt, sich in Listen bei Konsulaten und Botschaften einzutragen, gehen Urlaubsfreuden und Erholung baden", sagte NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski.

"Ob Pauschal-Reisende eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung vom Veranstalter verlangen können, hängt maßgeblich von der Formulierung des jeweiligen Reise-Vertrages und dem Verhalten des Reiseveranstalters ab", so Beger-Blum vom Auswärtigen Amt.

Hilft mir eine Reiserücktritt-Versicherung?

Selbst wer eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen hat, ist bei Streit mit dem Reiseveranstalter nicht auf der sicheren Seite. Die Police schließt Ereignisse höherer Gewalt wie Anschläge oder Naturkatastrophen regelmäßig aus. Sie deckt nur persönliche Risiken ab, etwa eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen vor Reiseantritt. Sollte der Anbieter eine kostenlose Stornierung verweigern und wollen Verbraucher dagegen vorgehen, wären sie also auf eine Rechtsschutz-Versicherung angewiesen.

Weitere Hinweise zu einem Reiserücktritt finden Türkei-Urlauber auf der Seite des Auswärtigen Amts.

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sca/dpa

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