"Der Fokus des Auswärtigen Amts liegt darauf, die Sicherheitssituation eines Landes ausführlich darzustellen. Dies soll Reisende in die Lage versetzen, eigenständig zu entscheiden, ob sie eine Reise unternehmen oder nicht. Die Sicherheit der deutschen Staatsangehörigen ist der einzig entscheidende Fokus."
Die deutschen Reiseveranstalter halten trotz der Krise in den deutsch-türkischen Beziehungen an ihrem Türkei-Geschäft fest. "Die Reisen für die Urlauber finden wie gebucht statt", teilte der Deutsche Reisverband mit.
"Es gelten die regulären Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit die Storno- und Umbuchungsgebühren", betonte der Verband, der Veranstalter und Reisebüros vertritt.
Diese richteten sich nach den Einschätzungen und Empfehlungen des Auswärtigen Amts. Dieses habe aber keine förmliche Reisewarnung ausgesprochen. Auch wurden die Reisehinweise nach Einschätzung der Branche nicht verschärft.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen forderte von Reiseveranstaltern aber kulante Umbuchungen. "Wenn das Auswärtige Amt jetzt auch Reisende zu erhöhter Vorsicht mahnt und bei kurzfristigen Aufenthalten empfiehlt, sich in Listen bei Konsulaten und Botschaften einzutragen, gehen Urlaubsfreuden und Erholung baden", sagte NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski.
"Ob Pauschal-Reisende eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung vom Veranstalter verlangen können, hängt maßgeblich von der Formulierung des jeweiligen Reise-Vertrages und dem Verhalten des Reiseveranstalters ab", so Beger-Blum vom Auswärtigen Amt.
Selbst wer eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen hat, ist bei Streit mit dem Reiseveranstalter nicht auf der sicheren Seite. Die Police schließt Ereignisse höherer Gewalt wie Anschläge oder Naturkatastrophen regelmäßig aus. Sie deckt nur persönliche Risiken ab, etwa eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen vor Reiseantritt. Sollte der Anbieter eine kostenlose Stornierung verweigern und wollen Verbraucher dagegen vorgehen, wären sie also auf eine Rechtsschutz-Versicherung angewiesen.
Weitere Hinweise zu einem Reiserücktritt finden Türkei-Urlauber auf der Seite des Auswärtigen Amts.
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sca/dpa