In Deutschland gilt darüber hinaus die sogenannte Panoramafreiheit. "Das bedeutet grundsätzlich, dass Gebäude, die von der Straße frei einsehbar sind, abgelichtet werden dürfen", erklärt Michael Terhaag. Wer jedoch Hindernisse überwindet (z. B. eine Hecke oder einen Zaun), um ein Haus zu fotografieren, kann sich auf diesen Grundsatz nicht berufen. "Deshalb ist insbesondere auch bei Drohnenfotos besondere Vorsicht geboten, weil man damit auch ungewollt mehr aufnimmt als man darf", sagt Rechtsanwalt Terhaag. Die Panoramafreiheit gilt übrigens auch für andere Objekte, die sich fest an einem Ort aufhalten, zum Beispiel bei einem Kreuzfahrtschiff.
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Auch hier gilt grundsätzlich: Kunstwerke sind urheberrechtlich geschützt, dürfen also nicht abgelichtet und die Fotos anschließend verbreitet werden. Ist der Künstler jedoch bereits mehr als 70 Jahre tot, sind sie in der Regel gemeinfrei.
"Allerdings kann das Fotografieren durch das Hausrecht des Museums oder durch Eigentumsrechte anderer untersagt sein", sagt Rechtsanwalt Terhaag. Ist das Kunstwerk auf dem Foto nur ein sogenanntes "Beiwerk", also tritt es bildlich in den Hintergrund, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof keine Urheberrechtsverletzung vor. "Die Abgrenzung fällt jedoch nicht immer leicht. Deshalb sollte man im Zweifel das Personal fragen oder auf Aushänge achten, ob das Fotografieren im Museum erlaubt ist", erklärt Rechtsanwalt Terhaag.
Grundsätzlich bestehen gegen solche Fotos keine Bedenken. Die Frage ist jedoch, ob das Abfotografieren bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt – nämlich dann, wenn der Koch Rechte an dem schön angerichteten Teller hat. Das wird man in einem einfachen Restaurant wohl ausschließen können.
"Anders kann die Beurteilung in einem feinen Sternelokal ausfallen, wo der Koch den Teller kunstvoll herrichtet. In diesem Fall bereitet der Koch nicht nur ein Essen zu, sondern präsentiert es in kreativer Weise für den Gast", sagt Terhaag. Der Inhaber eines Restaurants kann das Fotografieren auch mit Hilfe seines Hausrechts untersagen. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen das Lokal verlassen. Ärger wird man aber wohl nur selten bekommen: Dem Wirt dürfte es in der Regel sogar gefallen, wenn man mit hübschen Bildern kostenlose Werbung für das Lokal macht.
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sca