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Was der Brexit für Reisende bedeutet

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Brexit, und nun? Der Brexit hat erst einmal wenig Folgen für Reisende. Foto: Alberto Pezzali/AP/dpa
Brexit, und nun? Der Brexit hat erst einmal wenig Folgen für Reisende. Foto: Alberto Pezzali/AP/dpa © Alberto Pezzali

Der Brexit ist da - jetzt aber wirklich. Für Großbritannien-Reisende aus Deutschland hat er zwar erstmal keine großen Auswirkungen. Trotzdem reagieren Urlauber auf die neue Situation.

Berlin (dpa/tmn) - Nach dem Brexit gilt zunächst eine Übergangsphase - auch für Reisende, die in Großbritannien und Nordirland Urlaub machen wollen oder das Land geschäftlich besuchen. Bis zum Jahresende 2020 ändert sich für sie erst einmal nichts. Was sie trotzdem wissen und bedenken sollten - ein Überblick.

Einreise: Der Personalausweis genügt

Die Personalausweise von EU-Bürgern werden nach Angaben des Auswärtigen Amtes (AA) vorerst weiterhin als ausreichend für Reisen ins Vereinigte Königreich anerkannt. Mit einem vorläufigen Personalausweis sollen Reisende mindestens noch bis 31. Dezember 2020 einreisen können. Außerdem ist die Einreise mit einem Reisepass möglich. Dieser wird in Großbritannien und Nordirland aber nicht zwingend benötigt, wenn man einen gültigen Personalausweis dabei hat.

Flüge: Keine Änderungen in diesem Jahr

An den Flugverbindungen von und nach Großbritannien ändere sich zunächst ebenfalls nichts, teilt der Deutsche Reiseverband (DRV) mit. Wie es 2021 dann weitergeht, sei aber noch offen. Die Reisewirtschaft hält laut DRV ein umfassendes Luftverkehrsabkommen für notwendig.

«Da ändert sich 2020 nichts», bestätigt auch Andrea Hetzel von Visit Britain. Die Fluggesellschaften haben ihre Sommerflugpläne schon vor vielen Monaten veröffentlicht, die Flüge sind längst buchbar.

Die EU-Fluggastrechte, die unter anderem Entschädigungen bei Ausfällen von Flügen und bei langen Verspätungen regeln, sollen nach Angaben der britischen Regierung auch nach dem Brexit gelten, wie das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl informiert.

Pauschalreisen: Urlauber halten sich zurück

Deutsche Reiseveranstalter führen nach wie vor ohne Einschränkungen organisierte Reisen durch. «Die Buchungen sind aber gesunken», sagt Andrea Hetzel. Ihre Vermutung: Interessierte Urlauber warten noch bis 31. Januar, ob sich etwas ändert. «Dabei verändert sich erst einmal nichts», sagt die Vertreterin des britischen Fremdenverkehrsamtes.

Reiseversicherung: In jedem Fall abschließen!

Der Bund der Versicherten rät bei Auslandsreisen grundsätzlich zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, die auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland bezahlt. An dieser Empfehlung ändert der Brexit nichts.

Telefonieren: Keine Roaming-Gebühren

Derzeit verursacht ein Handy-Telefonat oder eine SMS nach Deutschland für Großbritannien-Reisende keine Zusatzkosten, weil innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Roaming-Gebühren abgeschafft worden sind.

Auch nach dem Brexit müssen viele Urlauber vorerst keine Extra-Kosten fürs Surfen und nach Hause telefonieren mit dem Smartphone bezahlen. Denn die Mobilfunkanbieter können Großbritannien weiterhin freiwillig in die EU-Zone einstufen.

Die Telekom verfährt so bereits mit dem Nicht-EU-Land Schweiz und hat signalisiert, Großbritannien ebenfalls so behandeln zu wollen. Auch bei Vodafone soll zunächst alles beim Alten bleiben. Das Unternehmen geht davon aus, dass Großbritannien in der EU-Roaming-Regelung bleiben wird. Telefónica (O2) hat entschieden, bis zum 31. Dezember 2020 erst einmal nichts zu ändern - erst danach soll Großbritannien gegebenenfalls in eine andere Länderzone eingestuft werden.

Verkehrsunfall im Ausland: Versicherer-Service weiter mit britischen Auto-Daten

Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, an dem ein in Großbritannien zugelassenes Fahrzeug beteiligt ist, können sich Betroffene auch künftig an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Über ihn lässt sich bei Bedarf anhand des Kennzeichens die gegnerische Versicherung ermitteln. Das gilt auch nach dem Brexit, wie die Dienstleistungsgesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV DL) mitteilt. Den Angaben zufolge gilt eine entsprechende Übergangsregelung zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Eine Entscheidung darüber, ob sie anschließend um zwei Jahre verlängert wird, soll im Juli fallen.

Der kostenlose Service gilt im Ausland nach Unfällen mit Fahrzeugen, die in den EU-Ländern, in der Schweiz, Island, Lichtenstein sowie Norwegen zugelassen sind. Unter der Rufnummer 0800/250 26 00 oder per Onlineformular können Fahrer über das Kennzeichen die Versicherung und deren jeweiligen Ansprechpartner in Deutschland ermitteln lassen.

Fragen und Antworten des EVZ zum Brexit

Reise- und Sicherheitshinweise für Großbritannien

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