Reiseversicherung: In jedem Fall abschließen!
Der Bund der Versicherten rät bei Auslandsreisen grundsätzlich zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, die auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland bezahlt. An dieser Empfehlung ändert der Brexit nichts.
Telefonieren: Keine Roaming-Gebühren
Derzeit verursacht ein Handy-Telefonat oder eine SMS nach Deutschland für Großbritannien-Reisende keine Zusatzkosten, weil innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Roaming-Gebühren abgeschafft worden sind.
Auch nach dem Brexit müssen viele Urlauber vorerst keine Extra-Kosten fürs Surfen und nach Hause telefonieren mit dem Smartphone bezahlen. Denn die Mobilfunkanbieter können Großbritannien weiterhin freiwillig in die EU-Zone einstufen.
Die Telekom verfährt so bereits mit dem Nicht-EU-Land Schweiz und hat signalisiert, Großbritannien ebenfalls so behandeln zu wollen. Auch bei Vodafone soll zunächst alles beim Alten bleiben. Das Unternehmen geht davon aus, dass Großbritannien in der EU-Roaming-Regelung bleiben wird. Telefónica (O2) hat entschieden, bis zum 31. Dezember 2020 erst einmal nichts zu ändern - erst danach soll Großbritannien gegebenenfalls in eine andere Länderzone eingestuft werden.
Verkehrsunfall im Ausland: Versicherer-Service weiter mit britischen Auto-Daten
Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, an dem ein in Großbritannien zugelassenes Fahrzeug beteiligt ist, können sich Betroffene auch künftig an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Über ihn lässt sich bei Bedarf anhand des Kennzeichens die gegnerische Versicherung ermitteln. Das gilt auch nach dem Brexit, wie die Dienstleistungsgesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV DL) mitteilt. Den Angaben zufolge gilt eine entsprechende Übergangsregelung zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Eine Entscheidung darüber, ob sie anschließend um zwei Jahre verlängert wird, soll im Juli fallen.
Der kostenlose Service gilt im Ausland nach Unfällen mit Fahrzeugen, die in den EU-Ländern, in der Schweiz, Island, Lichtenstein sowie Norwegen zugelassen sind. Unter der Rufnummer 0800/250 26 00 oder per Onlineformular können Fahrer über das Kennzeichen die Versicherung und deren jeweiligen Ansprechpartner in Deutschland ermitteln lassen.
Fragen und Antworten des EVZ zum Brexit
Reise- und Sicherheitshinweise für Großbritannien