Wie arbeiten die Portale genau?
Es gibt zwei Modelle. Bei der «Inkasso-Variante» bestreitet das Portal für den Kunden den Rechtsweg und kassiert im Erfolgsfall eine Provision. Die «Sofortentschädiger» kaufen dem Passagier den Anspruch ab und versuchen, ihn dann selbst durchzusetzen. In diesem Fall ist die Provision meist höher als bei der Inkasso-Methode.
Was kostet mich die Dienstleistung?
Bei EUclaim sind es 22,5 Prozent der Entschädigungssumme (mit Mehrwertsteuer 26,76 Prozent). Beispielrechnung des Anbieters: Von 250 Euro Entschädigung erhält der Passagier 183,06 Euro. Flightright behält 20 bis 30 Prozent, plus Steuern. Die genaue Höhe erfährt der Kunde, bevor er den Auftrag abgibt. Fairplane nennt 24 bis 35 Prozent inklusive Steuern. Airhelp behält von 250 Euro Anspruch 63 Euro, was ungefähr 25 Prozent der Entschädigungssumme entspricht. Der Anbieter EUflight entschädigt ausschließlich sofort und rechnet vor: Von 250 Euro bekommt der Kunde 148,88 Euro. Der Abschlag beträgt also satte 42 Prozent. Dafür gibt es das Geld binnen 24 Stunden.
Wie finde ich ein seriöses Portal?
Wie viel Geld die Passagiere verschenken, weil sie berechtigte Ansprüche nicht einfordern, ist offen. Doch der Markt boomt, gerade nach dem Flugchaos im Sommer 2018. Nach Recherchen der Fachzeitschrift «fvw» (Ausgabe 21/2018) sind inzwischen 30 Fluggasthelfer auf dem deutschen Markt aktiv. Doch manche arbeiteten mit «grenzwertigen Methoden», heißt es in dem Bericht. Bemängelt wird etwa, dass die genaue Höhe der Provision zunächst nicht ersichtlich ist. Oder dass von den Airlines bereits bezahlte Entschädigungen nicht sofort an den Passagier überwiesen werden - was kaum ersichtlich sei.
Wie gehe ich vor als Passagier?
Fluggäste sollten sich zuerst direkt an die Fluggesellschaft wenden. Viele Airlines kommen berechtigten Ansprüchen zuverlässig nach. Im nächsten Schritt kann die Schlichtungsstelle söp in Berlin helfen. Das ist kostenlos, das Ergebnis aber nicht bindend. Führt all dies nicht zum Erfolg, bietet sich ein Portal an.
Fragen & Antworten zum Geschäftsmodell von EU Claim
fvw-Bericht zu BDL-Forderungen