Cremeeis, Sahneeis und Co.: An diese Regeln sollten sich die Hersteller halten
So wie Hersteller, die bei "Schokoladeneis" auch Schokolade und kein Kakao verwenden sollten, wenn sie Schokoladen-Stückchen auf der Packung abbilden, gilt das auch für Vanilleeis. Bei abgelichteten Vanilleblüten oder -schoten sollte der Geschmack ausschließlich aus gemahlenen Vanilleschoten, Vanilleextrakt oder natürlichen Vanillearomen stammen. So geben es die Leitsätze für Speiseeis des Deutschen Lebensmittelbuches vor.
Allerdings handelt es sich bei den Leitsätzen um freiwillige Ziele, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Die Begriffe aus den Leitsätzen geben aber eine erste Orientierung, welches Eis was enthält:
Cremeeis enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb sowie kein zusätzliches Wasser.
Eis darf auch pflanzliches Fett, meist Kokosfett enthalten. Das ist für die Hersteller günstiger und weniger hochwertig als Milchfette.
Sahneeis enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm).
Milcheis enthält mindestens 70 Prozent Milch.
Eiscreme enthält mindestens 10 Prozent der Milch entstammendes Fett.
Fruchteis muss einen Anteil von mindestens 20 Prozent an Frucht haben.
Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent der Milch entstammendes Fett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
Frucht-Sorbet darf keine Milch oder Milchbestandteile enthalten. Der Fruchtanteil beträgt normalerweise mindestens 25 Prozent. Ausnahmen: Zitrus- und andere saure Früchte mit intensivem Geschmack wie Mango, Passionsfrucht oder Guave.