Auf keinen Fall. Öffentlicher Grund ist ausgeschlossen. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz können bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen drohen: «Bis zu 15 000 Euro Bußgeld sind möglich», warnt Ackenheil.
Kann ich das Tier auch in der Tonne entsorgen?
Grundsätzlich ja, aber auch hier ist wieder die Größe des Tiers entscheidend. «Ein Hase ja, eine Katze nein.» Am besten wählen Halter dafür die Restmülltonne.
Welche anderen Möglichkeiten der Bestattung haben Halter noch?
In vielen Fällen sterben kranke Tiere nicht zu Hause, sondern werden beim Tierarzt eingeschläfert. Wer möchte, kann sein Tier dort lassen. Der Tierarzt lässt es dann in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen.
Wer das nicht möchte, kann seinen Fellfreund auch auf einem Tierfriedhof begraben lassen, etwa einzeln oder im Sammelgrab. Tierbestattungen auf Friedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.
Eine andere Möglichkeit ist, das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. Was man nach der Einäscherung mit der Asche des Tieres macht, bleibt einem selbst überlassen. Man kann die Urne begraben oder mit nach Hause nehmen.
Kann ich mein Tier auch ausstopfen lassen?
Gesetzlich gibt es keine Regelungen, die dagegen sprechen. «Das ist eher eine moralische Frage, ob ich das machen möchte», sagt Ackenheil. Und letztlich eine Frage des Geldes: Einen mittelgroßen Hund präparieren zu lassen, kann bis zu 550 Euro kosten.