Ein paar Grundregeln gelten aber bei allen Kindern, so die Expertin: «Ab etwa zehn Jahren entwickeln Kinder einen emotionalen Schutzpanzer gegen bestimmte Inhalte», so die Experten. «Vorher kann zum Beispiel jede Form von Gewalt Kinder sehr verschrecken.» Etwas Ältere sind dagegen in der Lage, sich davon zu distanzieren.
Begleitung durch die Eltern schützt auch vor anderen Risiken: Gerade Kinder sind anfällig für In-App-Käufe in sogenannten Free-to-Play-Spielen. Und in Onlinespielen, in denen Spieler miteinander konkurrieren oder aufeinander angewiesen sind, entstehen schnell soziale Zwänge wie Gruppendruck. Das muss nicht unbedingt schlecht sein: «Kinder können so auch lernen, mit diesen Situationen umzugehen», so Langer. Im Idealfall lernen Kinder beim Spielen sogar noch mehr – von Fachwissen über ein Gefühl für eigene Tabus bis zur Fähigkeit, mediale Inhalte besser einzuschätzen. «Am Ende geht es ja darum, dass Kinder ein gesundes Verhältnis zu Spielen oder Medien allgemein entwickeln», sagt Langer.
Dabei können die USK-Kennzeichen nur eine erste Orientierungshilfe sein. Beachten sollte man sie aber nicht nur, wenn man Kinder hat. Auch beim Verkauf gebrauchter Spiele sind sie wichtig, erklärt das Rechtsportal «iRights.info»: Ab 18 Jahren freigegebene Titel dürfen Minderjährigen zum Beispiel nicht zugänglich gemacht werden. Viele Plattformen verbieten den Handel damit deshalb gleich ganz – wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung.
Noch strenger ist das Gesetz bei indizierten Spielen: Das sind Titel, die von der USK gar keine Freigabe erhalten und auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) landen. Wer sie ohne Alterskontrolle verkauft, macht sich eventuell sogar strafbar. Und damit nicht genug: Ärger kann es bei Spielen auf dem Index sogar geben, wenn man sie nur bewirbt. Schon ein paar lobende Worte in der Artikelbeschreibung sind da eventuell zu viel.
Beurteilungen beim Spieleratgeber NRW
Listenabfrage für den Index der BPjM