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Was bringt die Digitale Rentenübersicht?

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Digitale Rentenübersicht
Bald sollen sich Verbraucher im Internet über ihre persönlichen Rentenanwartschaften informieren können. Bis es soweit ist, dauert es aber noch ein wenig. © Christin Klose

Die digitale Rentenübersicht soll uns mehr Durchblick in Sachen Altersvorsorge bringen. Der Haken: Es fließt längst nicht alles ein, was wir für unseren Lebensabend ansparen.

Berlin (dpa/tmn) - Wer noch viele Jahre im Berufsleben vor sich hat, hat oft nicht den richtigen Überblick, wie viel Geld er oder sie fürs Alter bereits angespart hat. Dabei wäre es wichtig, das zu wissen - um gegebenenfalls noch den ein oder anderen Sparvertrag abzuschließen, falls es nicht reicht.

Damit Verbraucher ihre Altersvorsorge überblicken und planen können, wird es mittelfristig die Digitale Rentenübersicht geben. Damit soll sich einem Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialeszufolge jeder jederzeit über seine individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung informieren können. Auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal.

Projekt braucht Vorlauf

Auf die Schnelle kommt die Digitale Rentenübersicht aber nicht. «Der Beginn der ersten Betriebsphase ist ab Herbst 2022 vorgesehen», sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie erfolgt vorerst mit freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen. In dieser Phase geht es darum, die Handhabung auszuloten, damit der spätere Regelbetrieb optimal läuft. Der Regelbetrieb ist ab Herbst 2023 vorgesehen.

Nicht erst ab 2023, sondern auch in der ersten Betriebsphase sollen Verbraucher bereits die Digitale Rentenübersicht bei den freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen abrufen können. Sie steht zusätzlich zur Renteninformation oder zu den Standmitteilungen der Anbieter zur Verfügung. «Die Nutzung der digitalen Rentenübersicht ist freiwillig und kostenlos», so von der Heide.

Ansprüche sollen aufgelistet werden

In der Übersicht sind Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge aufgelistet. Die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen melden neben den bereits erreichten Anwartschaften auch die, die noch erreichbar sind.

Aus der Digitalen Rentenübersicht geht dann auch hervor, ob es sich bei den Anwartschaften um garantierte oder prognostizierte Werte handelt. Nachzulesen wird auch sein, ob die Leistung als Rente oder als Einmalzahlung erfolgt. «So erhalten Verbraucher einen verständlichen Überblick und können leichter einen möglichen Handlungsbedarf erkennen», sagt von der Heide.

Nicht alles wird einfließen

Und was ist mit berufsständischen Versorgungswerken - etwa für Ärzte, Apotheker, Architekten, Presseleute, Anwälte, Notare oder Steuerberater?

Ansprüche, die Mitglieder solcher Versorgungswerke erworben haben oder noch erwerben werden, fließen nur dann in die Digitale Rentenübersicht ein, wenn die Einrichtungen regelmäßig Standmitteilungen bereitstellen und eine Anbindungspflicht zur Digitalen Rentenübersicht besteht oder eine freiwillige Anbindung erfolgt. Gleiches gilt für die Ansprüche von Beamten.

Betriebliche Pensionszusagen sollen in der Digitalen Rentenübersicht ebenso wenig auftauchen wie Sparprodukte fürs Alter, beispielsweise Fonds oder Sparpläne - außer als Riester- oder Rürup-Verträge. Ebenfalls außen vor bleibt der Besitz von Immobilien und damit beispielsweise auch mögliche Mieteinnahmen.

Wer also ausrechnen will, ob das Geld im Alter reicht, muss neben den Angaben in der Digitalen Rentenübersicht seine Sparprodukte berücksichtigen sowie eventuell Anwartschaften berufsständischer Versorgungswerke und auch Immobilienbesitz einkalkulieren.

© dpa-infocom, dpa:210216-99-466849/2

Infos der Bundesregierung

Infos des Bundessozialministeriums

Infos der Deutschen Rentenversicherung Bund

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