Beerdigung
Wer nicht oder nicht mehr Mitglied der Kirche ist, kann nicht auf ein katholisches Begräbnis hoffen. Dazu hat die Deutschen Bischofskonferenz folgenden Hinweis: «Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben.» Nach einem Austritt sei davon auszugehen, dass die Person nicht kirchlich begraben werden will - sondern dass eher die Angehörigen diesen Wunsch hätten. Prinzipiell gilt: Auch hier ist es eine Frage des Einzelfalls.
Die evangelische Kirche verweist in dieser Frage auf die Angehörigen, stellt aber klar: «Grundsätzlich ist dies nicht möglich.» Da eine Beerdigung aber ein seelsorgerischer Akt gegenüber den Hinterbliebenen sei, könnten auch Ausnahmen gemacht werden.
Wiedereintritt
Ein Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche ist grundsätzlich möglich. Er ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht notwendig. «Sie gilt als unauslöschliches Merkmal lebenslang», erklärt Weisner. Wer in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten will, muss an einem sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen.
Kirchenneulinge bekommen zudem eine Unterweisung - eine Katechese - und werden anschließend als Erwachsene getauft. Informationen dazu gibt es entweder beim zuständigen Pfarramt des Wohnsitzes, bei einer der evangelischen Kirchenwiedereintrittstellen oder über die Internetseite katholisch-werden.de.
Deutsche Bischofskonferenz zu Kirchenaustritten
Forschungsgruppe Weltanschauungen zu Kirchenaustritten
Bundeszentrale für politische Bildung zu Kirchenaustritten
Kirchenwiedereintrittstellen der evangelischen Kirche
Wiedereintritt in die katholische Kirche