Krass: So dreist gingen Hermes-Boten mit Paketen um.
Einen ähnlichen Fall gab es bereits 2013 in Köln (Az. 1 RVs 191/13): Ein Paketbote unterschrieb regelmäßig auf seinem elektronischen Lesegerät im Namen der Empfänger, ohne die Pakete tatsächlich abzugeben. Das Oberlandesgericht Hamm entschied nach zwei Vorinstanzen letztendlich, dass bei einer Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät keine Urkundenfälschung infrage kommt, weil es sich nicht hinreichend um eine menschliche Gedankenerklärung handelt. Trotzdem könne der Paketbote für die Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt werden, hieß es weiter.
Erfahren Sie hier, wie Paketkasten funktionieren und was ein Paketbote zu seinem Arbeitsalltag zu sagen hat.
Von Franziska Kaindl