Mitunter ist eine notarielle Vollmacht nötig
Für bestimmte Angelegenheiten - Grundstücksgeschäfte, Verbraucherdarlehensverträge und Transaktionen im unternehmerischen Bereich - ist eine Vollmacht in notarieller Form nötig. Nur die beurkundete Vorsorgevollmacht deckt alle Arten von Rechtsgeschäften ab. «Auch darüber hinaus ist jedem Vorsorgewilligen dazu zu raten, seine Vorsorgedokumente notariell beurkunden zu lassen», so Hüren.
Wer sich gegen eine notarielle Beurkundung seiner Betreuungsverfügung entscheidet, sollte sie zumindest beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. «Dort lässt man speichern, dass man eine Betreuungsverfügung hat und gibt an, wer im Ernstfall Betreuer sein soll», erklärt Kurze. Das Betreuungsgericht prüft beim Register, ob eine Notiz zu einer Betreuungsverfügung existiert. Die Registrierung im Vorsorgeregister kostet bis zu 18,50 Euro. Für seine Tätigkeit bekommt der Betreuer oft eine Pauschale oder Vergütung auf Stundenbasis. Die Vergütung können die Beteiligten auch ausschließen.