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Corona-Lockdown verlängert: Dürfen Freunde und Familie beim Umzug helfen?

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Der Corona-Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Was bedeutet das für Freunde und Familie, die beim Umzug helfen wollen?

Corona-Lockdown verlängert: Dürfen Freunde und Familie beim Umzug helfen?

Update vom 23. März 2021: Die Bundesregierung hat bei der gestrigen Konferenz mit den Ländern die Verlängerung des Corona-Lockdown bis 18. April festgelegt. Zudem wird die bereits im März beschlossene Notbremse konsequent zum Tragen kommen. Heißt: Ab einer 7-Tage-Inzidenz an drei folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, gelten die Regeln von vor dem 07. März 2021 wieder. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Der nächste Corona-Gipfel soll am 12. April 2021 stattfinden.

Corona-Lockdown: Dürfen Freunde und Familie beim Umzug helfen?

Update vom 04. März 2021: Am gestrigen Mittwoch wurden weitere Maßnahmen zu den Corona-Lockdown-Regeln* besprochen. Bund und Länder einigten sich demnach auf eine weitere Verlängerung bis zum 28. März. Doch es gibt erste Lockerungen. Dazu zählen auch die Kontaktbeschränkungen. „Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt“, heißt es seitens der Bundesregierung. Allerdings gibt es in dem Stufenplan, wie ihn die Regierung vorzieht, auch Einschränkungen zu diesem Beschluss. Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz auf drei darauffolgenden Tagen innerhalb einer Region oder eines Bundeslandes auf über 100 Neuinfektionen pro Woche, werden die Kontaktbeschränkungen wieder verschärft. Liegt die Inzidenz unter 35 Neuinfektionen, „können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen“, so die Bundesregierung. Für Umzüge bedeutet dies, dass maximal fünf Personen helfen dürfen, solange die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen liegt. Sobald sich diese Zahlen ändern, muss auch die Anzahl der Kontakt angepasst werden.

Umzug im Corona-Lockdown: Gelten die Kontaktbeschränkungen auch hier?

Update vom 11. Februar 2021: Auf dem Corona-Gipfel vom 10. Februar 2021 wurde die Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen bis 07. März beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen, wie sie bereits seit Anfang Januar gelten (siehe Update vom 07. Januar), bleiben weiterhin bestehen. Nach wie vor dürfen sich nur Angehörige aus dem eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person eines anderen Haushaltes treffen. Damit gilt bei Umzügen: wenn möglich einen Umzugsservice engagieren. Die Kontaktbeschränkungen gelten nämlich auch in diesem Fall.

Umzug im Corona-Lockdown: Dürfen Verwandte und Freunde helfen?

Update vom 20. Januar 2021: Am 19. Januar haben Bund und Länder auf dem vorgezogenen Corona-Gipfel eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar beschlossen. Die bisherigen Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen wurden beibehalten. Weiterhin dürfen sich nur Angehörige aus dem eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person, eines anderen Haushaltes, treffen. Für Umzüge, bei denen normalerweise gern auch Freunde helfen, gilt ebenfalls weiterhin die Einhaltung der strengen Corona-Kontaktbeschränkungen. Im Idealfall besteht die Möglichkeit, den Umzug über ein Umzugsunternehmen zu stemmen. Die Profis müssen sich entsprechend an die vorgegebenen Corona-Hygienevorschriften und an alle Vorsichtsmaßnahmen halten.

Verschärfte Corona-Maßnahmen: Kann ich noch Freunde und Verwandte für einen Umzug einspannen?

Update vom 7. Januar 2021: Am 5. Januar 2021 wurden von Bund und Ländern verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen, die ab dem 11. Januar bis vorerst 31. Januar 2021 gültig sein werden. Besonders viel Aufsehen erregt dabei die Regelung, dass private Zusammenkünfte auf Angehörige aus dem eigenen Haushalt und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt sind. Das wirkt sich auch auf geplante Umzüge aus, bei denen Verwandte oder Freunde helfen sollten – schließlich ist nur noch der Kontakt zu einer anderen nicht im eigenen Haushalt lebenden Person erlaubt.

Nach Ansicht der Rechtsanwältin Nicole Mutschke stellt ein geplanter Umzug keinen triftigen Grund für eine Ausnahme von den Kontaktbeschränkungen dar. Auf die Frage, ob der Umzug in ein anderes Bundesland noch erlaubt sei, erklärt sie bei RTL.de Live: „Umzüge sind ein großes Thema. Da würde ich zurzeit sagen: Umzüge – wenn man die Wohnung räumen muss – ja, mit professionellem Umzugsunternehmen und Abstand.“ Der klassische Umzug mit Umzugshelfern aus dem eigenen Umfeld und dem privaten Freundeskreis sei aber – auch wenn theoretisch eine Person erlaubt wäre – eher zu vermeiden.

Wie wirkt sich der harte Lockdown auf meine Umzugspläne aus?

Update vom 14. Dezember 2020: Am 13. Dezember haben Bund und Länder den harten Lockdown beschlossen. Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten somit verschärfte Corona-Maßnahmen – vor allem im Rahmen von Schließungen von Geschäften im Einzelhandel. Wie sich die neuen Regeln auf Ihren geplanten Umzug auswirken, ist in dem aktuellen Beschluss nicht erläutert. Die einzelnen Bundesländer werden voraussichtlich selbst regeln, wie in speziellen Situationen wie dieser zu verfahren ist.

Da die neuen Beschlüsse jedoch auf den vorherigen aufbauen und die Kontakte nicht weiter beschränkt wurden, ist davon auszugehen, dass weiterhin insgesamt fünf Personen aus maximal zwei Haushalten an einem Umzug beteiligt sein dürfen. Da der neue Beschluss nur körpernahe Dienstleistungen – zum Beispiel den Friseur sowie Kosmetik- oder Tattoo-Studios – verbieten, dürften Umzüge mit einem professionellen Unternehmen in der Regel kein Problem darstellen. Hier ist allerdings abzuwarten, was die einzelnen Bundesländer in ihren jeweiligen Landesverordnungen dazu beschließen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt.

Corona-Maßnahmen im Dezember: Kann ich meinen Umzug noch mit Freunden und Verwandten durchführen?

Update vom 09. Dezember 2020: Am 25. November wurden die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus von Bund und Länder weiter verschärft. Seither dürfen sich statt zehn Personen aus zwei Haushalten nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Das gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Raum. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 10. Januar. Wer in diesem Zeitraum einen Umzug plant, fragt sich da zurecht, wie nun vorzugehen ist.

Die Bundesländer orientieren sich in ihren Verordnungen an den Beschlüssen von Bund und Ländern. Darum ist auch bei einem Umzug in der Regel nur die Hilfe von Freunden und Verwandten erlaubt, wenn die Personenanzahl von fünf aus zwei Haushalten nicht überschritten wird. Informieren Sie sich aber immer noch über die Regelungen in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Eine Gruppe Freunde hilft beim Umzug in eine andere Wohnung
Der Umzug in eine andere Wohnung wird durch die Kontaktbeschränkungen während des Corona-Lockdown erschwert. © imago images / Jochen Tack

In Bayern heißt es zum Beispiel, dass bei einem Umzug die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten: Der gemeinsame Aufenthalt ist „nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, max. 5 Personen“ gestattet. „Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.“

Baden-Württemberg regelt Umzüge ähnlich: Hier sind ebenfalls nur fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Davon ausgenommen sind Ehegatten, Lebenspartner (eingetragenen Lebenspartnerschaft), Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandte in direkter Linie. Hierbei darf die Gesamtzahl von fünf Personen aber auch nicht überschritten werden. Außerdem heißt es: „Wenn Sie nachweislich den Umzug nicht verschieben und auch kein professionelles Unternehmen beauftragen können, dürfen Städte und Gemeinden im Ausnahmefall von der Regelung abweichen (§ 20 Absatz 2 Corona-Verordnung).“ In diesem Fall sollten sich die Betroffenen aber an das Ordnungsamt wenden.

Professionell durchgeführte Umzüge sind in der Regel ohne Einschränkungen möglich. Die Regeln des Infektionsschutzes – also Maskenpflicht, Abstand, Hygiene und Lüften – sind aber immer zu beachten.

Corona-Lockdown im November: Darf ich meinen Umzug durchführen?

Originalmeldung vom 03. November 2020: Während des ersten Lockdowns im Frühjahr war ein geplanter Umzug mit einigen Regeln behaftet*: So durften zum Beispiel keine Freunde oder Verwandte mit anpacken – es sei denn sie waren Teil des eigenen Haushalts. Zu Recht fragen sich deshalb nun viele Deutsche, ob und wie ein Umzug während des „Lockdown light“ im November über die Bühne gehen darf.

„Corona-Lockdown“: Darf ich meinen geplanten Umzug durchführen?

Zuerst die gute Nachricht: Einen Umzug können Sie grundsätzlich auch während des „Lockdown light“ durchführen – solange er sich innerhalb Deutschlands abspielt. Beachten Sie aber, dass es trotz einheitlicher Regelungen regionale Unterschiede geben kann – vor allem, wenn Sie sich in einer Kommune befinden, in der die Anzahl der Neuinfektionen einen kritischen Wert erreicht hat. Informieren Sie sich hier bei der zuständigen Behörde Ihres jetzigen sowie zukünftigen Wohnorts. Zudem sollte sich unter den Personen aus dem umziehenden Haushalt niemand befinden, der aktuell mit Quarantäne-Maßnahmen belegt ist.

Dürfen mir Freunde und Verwandte beim Umzug in der Corona-Krise helfen?

Ein Umzug mithilfe des Bekanntenkreises kommt oft billiger als das Umzugsunternehmen. Aber dürfen Freunde und Verwandte ohne Probleme hinzugezogen werden? Die aktuellen Kontaktbeschränkungen in Deutschland besagen: Maximal zehn Personen aus zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen – dasselbe gilt für den Umzug. Wer sich unsicher trotzdem ist, fragt am besten beim zuständigen Ordnungsamt nach.

„Lockdown“ in Deutschland: Dürfen Umzugsunternehmen noch arbeiten?

„Umziehende müssen sich derzeit wegen ihres Umzugs keine Sorgen machen“, sagt Dierk Hochgesang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) laut dem Online-Portal Immowelt. Ein Umzugsunternehmen und alle im Haushalt lebenden Personen dürfen ohne Einschränkungen beim Umzug mit anpacken. Grundsätzlich sind aber weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern sowie die geltenden Hygieneregeln zu beachten. In manchen Regionen kann zudem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum verpflichtend sein.

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Wer seinen Umzug dennoch verschieben will, sollte sich laut dem Experten die AGB im Vertrag anschauen – es entscheidet nämlich der Einzelfall, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Trotz Lockdown herrscht nämlich kein Arbeitsverbot, sodass ein Umzug durchgeführt werden kann. Höchstens eine infizierte oder sich in Quarantäne befindende Person im Haushalt sowie ein Umzug in ein Region, die als Risikogebiet eingestuft ist, könnten Ausnahmen darstellen.

Umzug trotz Quarantäne – Ist das möglich?

Laut Robert Koch-Institut dürfen Personen, die sich in Quarantäne befinden, 14 Tage lang nicht ihre Wohnung verlassen. Darum ist ein Umzug nicht möglich. Nur eine ausdrückliche Erlaubnis des Gesundheitsamts kann diese Regelung für Sie aufheben.

Informieren Sie Ihren Spediteur, wenn Sie sich in Quarantäne befinden, infiziert sind oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. So kann das Umzugsunternehmen prüfen, ob der Termin verschoben werden sollte. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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