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Einbruch in die Wohnung: Wie verhalte ich mich im Notfall?

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Für jeden ein Horror-Szenario: Einbrecher in der Wohnung.
Für jeden ein Horror-Szenario: Einbrecher in der Wohnung. © dpa

Man will es sich gar nicht ausmalen: Sie hören fremde Schritte im Flur, Sachen werden durchwühlt - wie verhält man sich im Falle eines Einbruches?

Es ist zwar ein unangenehmer Gedanke, doch Sie sollten sich schon im Vorfeld überlegen, wie bei einem Einbruch zu reagieren ist. Auf diese Weise können gefährliche Situationen vermieden werden.

Notfallsituation: So verhalten Sie sich richtig bei einem Einbruch

Manchmal finden Einbrecher ihren Weg in fremde Wohnungen, wenn sogar noch jemand zu Hause ist. In diesem Fall rät Carolin Hackemack, die Geschäftsführerin der Initiative "Netzwerk Zuhause sicher", auf sich aufmerksam zu machen. Gegenüber polizei-dein-partner.de betont sie, dass es reicht, kurz in die Wohnung hineinzurufen und dann sofort das Weite zu suchen. Normalerweise verschwinden Einbrecher, sobald sie merken, dass sie nicht (mehr) allein sind. Deshalb ist es wichtig, ihnen einen Fluchtweg zu lassen.

Stellen Sie sich nämlich den Eindringlingen in den Weg, bringen Sie sich erst recht in Gefahr. Der typische Dieb ist zwar kein Gewaltverbrecher, doch in Stresssituation kann er überreagieren und seine Einbruchswerkzeuge als Waffen verwenden. Also lieber nicht den Helden spielen und stattdessen sofort 110 wählen.

Nach dem Einbruch: So helfen Sie der Polizei

Falls es Ihnen gefahrlos möglich ist, Aussehen, Autokennzeichen oder Fluchtrichtung einzuprägen, sollten Sie dies sofort der Polizei mitteilen. Dies gilt auch, wenn der Einbruch gescheitert ist. Damit leisten Sie für die Beamten eine große Hilfe und vergrößern die Chance, dass der Eindringling geschnappt wird.

Außerdem sollten Sie auf keinen Fall die Wohnung aufräumen, solange die Polizei noch nicht da war. Lassen Sie alles so stehen, wie Sie es vorfinden, ansonsten vernichten Sie eventuell noch Beweismaterial.

Für die Versicherung machen Sie am besten Fotos von den beschädigten Gegenständen und erstatten eine Anzeige gegen Unbekannt. Erst dann wird der Schaden bearbeitet.

Bei weiteren Fragen zum Thema Einbruchschutz finden Sie hier eine umfangreiche Übersicht.

Von Franziska Kaindl

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