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Verlängerter Corona-Lockdown: Darf der Handwerker noch in die Wohnung?

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Nahaufnahme eines Handwerkers und dessen Werkzeugen.
Trotz verlängertem Corona-Lockdown kann der Handwerker jederzeit gerufen werden. © imago images / Panthermedia

In Corona-Zeiten sind Kontaktbeschränkungen angesagt. Aber gilt das auch für den Besuch vom Handwerker? Worauf müssen Kunden achten?

Verlängerter Corona-Lockdown: Darf der Handwerker in die Wohnung?

Update vom 23. März 2021: Der aktuelle Corona-Lockdown wurde bis zum 18. April verlängert. Bei steigender Inzident würde nun auch die im März beschlossene Notbremse zum Tragen kommen. Gemeint ist damit, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz an drei folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wieder die Regeln von vor dem 07. März gelten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwickelt. Der nächste Corona-Gipfel ist für den 12. April geplant. Für den Handwerker ändert sich grundsätzlich aber nichts. Bei Handwerksarbeiten, wie einem Rohrbruch oder Ähnlichem, kann der Handwerker weiterhin gerufen werden.

Handwerker im Corona-Lockdown: Was Kunden beachten sollten

Update vom 04. März 2021: Am gestrigen Mittwoch trafen sich Bund und Länder, um erneut über die Regelungen im Corona-Lockdown zu beraten. Beschlossen wurde unter anderem eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 23. März. Eine schrittweise Öffnung macht nun Hoffnung auf mehr und mehr Lockerungen. Bezüglich der Kontaktbeschränkungen heißt es nun: „Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt“, heißt es seitens der Bundesregierung. Und die körpernahen Dienstleistungsbetriebe, wie Fahrschulen dürfen ab 8. März wieder in den Dienst treten. Für Handwerker ändert sich aber nichts – sie dürfen weiterhin im Notfall gerufen werden. Eine offizielle Maskenpflicht besteht dabei nicht, dennoch wird es empfohlen (siehe Update 11. Februar).

Handwerker im Corona-Lockdown: Besteht eine Maskenpflicht?

Update vom 11. Februar 2021: Am 10. Februar 2021 haben Bund und Länder auf dem Corona-Gipfel eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 07. März beschlossen. Sollten Sie die Waschmaschine, einen Rohrbruch oder andere handwerkliche Arbeiten durch einen Experten reparieren lassen müssen, dann können Sie weiterhin den Handwerker beauftragen. Gesetzlich verankert ist eine Maskenpflicht für den Handwerker nicht. Dennoch sagt der Präsident der Handwerkskammer Mittelfranken (HWK), Thomas Pirner: „Sinnvoll wäre es aber natürlich trotzdem“. Um dem Handwerker auch weiterhin seine Arbeit in privaten Haushalten zu ermöglichen, ist es ratsam die Abstandstands- und Hygieneregeln einzuhalten. „Es liegt sowohl am Handwerker als auch am Auftraggeber selbst, die Gefahr einer Ansteckung durch geeignete Maßnahmen zu minimieren“, sagt Pirner.

Verlängerter Corona-Lockdown: Darf der Handwerker weiterhin nach Hause kommen?

Update vom 20. Januar 2021: Auf dem Corona-Gipfel vom 19. Januar 2021 wurde zwischen Bund und Ländern beschlossen, die aktuellen Maßnahmen bis 14. Februar 2021 zu verlängern. Für Handwerker und deren Termine ändert sich aber nichts. Wichtige Reparaturen und Arbeiten können weiterhin ausgeführt werden. Dabei gilt es nach wie vor, die Hygienevorschriften und Abstandregeln einzuhalten.

Verschärfte Corona-Regeln im Januar: Was ist mit dem Handwerker-Termin?

Update vom 8. Januar 2021: Wieder einmal wurden die Corona-Regeln verlängert und verschärft. Anstatt von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen darf sich ab dem 11. Januar ein Hausstand nur noch mit einer weiteren Person treffen. Den Handwerker-Termin müssen Sie deswegen aber nicht absagen. Wichtige Arbeiten und Reparaturen dürfen weiterhin ausgeführt werden, wie das Handwerksblatt informiert.

Handwerker und Gärtner könnten weiterhin kontaktiert werden. Allerdings müssten Kunden damit rechnen, dass sich Betriebe während des Lockdowns vereinzelt in den Betriebsferien befinden. Wenn sich die Handwerker wegen wichtiger Arbeiten – zum Beispiel der Instandhaltung von Sanitäranlagen oder Malerarbeiten – im Haus aufhalten müssen, sollten alle Beteiligten Abstand halten und Masken tragen. Auch Arbeiten, die außerhalb des Hauses stattfinden, können mit Abstand und Maske durchgeführt werden.

Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt bei RTL.de Live: „Die Grundregel ist dann eben nur eine Person aus einem anderen Haushalt. Also wenn dann die Freundin noch zu Besuch ist oder Ähnliches, dann wird es eben schon wieder schwierig. Das sollte man definitiv im Auge behalten.“ Friseure dürften zudem nicht nach Hause bestellt werden, auch wenn diese zu den Handwerksberufen gehören.

Im Video: Haare schneiden während des Lockdowns - Ist das möglich?

Handwerker-Termin im harten Corona-Lockdown: Ist es erlaubt?

Update vom 14. Dezember 2020: Der Beschluss zum harten Lockdown von Bund und Ländern wirbelt kurz vor Weihnachten noch einmal einiges durcheinander. Ab dem 16. Dezember sollen verschärfte Corona-Maßnahmen gelten – viele Betriebe, auch im Handwerksbereich, müssen darum bis zum 10. Januar schließen. Dazu gehören unter anderem Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Aber was ist mit dem Handwerker-Termin, den Sie vielleicht schon vor Wochen ausgemacht haben? Darf der Klempner zu Ihnen in die Wohnung?

Zum korrekten Verhalten in diesem besonderen Fall gibt es im aktuellen Beschluss von Bund und Länder keinen Hinweis. Allerdings weist zumindest die Handwerkskammer München darauf hin, dass Leistungen von Handwerkern zu den erlaubten Dienstleistungen zählen. Das Ausführen eines Handwerksauftrags gehört also zu den triftigen Gründen, auch im Corona-Lockdown das Zuhause zu verlassen. Dazu dürfen auch Kunden besucht werden, solange es sich nicht um körpernahe Dienstleistungen handelt, wie beim Friseur, Kosmetiker oder Orthopäden. Die Regierung bittet die Betriebe allerdings darum, zwischen dem 16. Dezember 2020 und 10. Januar 2021 in die Betriebsferien zu gehen oder, wenn möglich, Homeoffice-Lösungen zu bieten.

Kann ich trotz Corona-Lockdown den Handwerker rufen? Diese Regeln gelten

Originalmeldung vom 10. Dezember 2020: Das Jahr neigt sich dem Ende zu – und was im März noch nach einer absehbaren Phase aussah, ist heute zur Normalität geworden. Wir halten Abstand, tragen Mund-Nase-Bedeckungen und waschen uns wie empfohlen öfter die Hände als noch Anfang des Jahres. Der aktuelle Lockdown-Light zehrt langsam an den Nerven, viele Unternehmen haben Existenzprobleme und auch die Auftragslage der HandwerkerInnen ist davon betroffen. Wie Handwerksaufträge in Zeiten von Corona* mithilfe der AHA-Regeln ohne Probleme vergeben werden können, hat blauarbeit.de herausgefunden.

Auch in Corona-Zeiten sicher den Handwerker rufen: AHA-Regeln in den eigenen vier Wänden

Ulrich Doll, Geschäftsführer der Firma Hauswerk ist Experte, wenn es um handwerkliche Dienstleistungen geht und sammelt seit dem ersten Lockdown im März seine eigenen Erfahrungen in der Krise. Wie in allen anderen Branchen gelten für ihn und das Handwerk allgemein die Einhaltung der AHA-Regeln.

Da die Reparaturen in den vier Wänden der KundInnen anfallen, muss der Handwerker aus Köln zwar keine kostspieligen Anschaffungen tätigen, aber selbstverständlich das Halten von Abstand, das Tragen einer Maske, wenn der Raum zu eng wird sowie das regelmäßige Händewaschen während der Arbeit beachten. Ob beim Anschließen der Waschmaschine, der Montage von Möbeln oder beim Schlüsseldienst, die Schutzvorkehrungen wurden dahingehend nachgebessert, dass das Augenmerk nun noch stärker auf den Hygienebestimmungen liegt. Die AuftraggeberInnen können ihren Handwerker auch immer auf weitere Schutzmaßnahmen ansprechen, damit sich beide Parteien stets sicher fühlen.

Handwerker-Aufträge in Corona-Zeiten: Geht die Nachfrage zurück?

Hinsichtlich der Auftragslage kann sich zumindest Ulrich Doll nicht beschweren. Seit dem ersten Lockdown wurden keine Aufträge komplett storniert, maximal verschoben. Obwohl es einen Fall gab, bei dem der Vertrag schon besprochen, geplant und terminiert war, musste er kurzfristig aufgrund der hohen Infektionszahlen abgesagt werden. Die Aufträge können aber in der Regel später nachgeholt werden „Was sich seit dem Ausbruch des Virus in jedem Fall zeigt, ist, dass wir alle etwas kurzfristiger planen müssen“, so Ulrich Doll.
 
Die Unsicherheit der Bevölkerung lässt sich jedoch auch anhand des Gesamtkonstrukts der Auftragszahlen erkennen – sie sind leicht zurückgegangen. Saisonale Schwankung sind in jedem Jahr üblich, dennoch haben einige potenzielle KundInnen Vorbehalte, wenn es darum geht sich eine Handwerkerin oder einen Handwerker ins Haus zu holen. „Es gibt aber keinen Grund zur Verunsicherung, solange Sie und Ihr Handwerker die Hygieneregeln beachten“, erklärte Mathias Klement vom Internetportal Aroundhome gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor einigen Wochen. Auch Doll gibt Entwarnung: „Ich kann nur sagen, dass niemand Angst davor haben muss, Aufträge zu vergeben.“
 
Die Erfahrungen seiner Firma zeigen, dass Dienstleistungen in den eigenen vier Wänden auch unter den aktuellen Vorschriften und Regelungen möglich sind, solange sich an die AHA-Regeln gehalten wird. Zur Vergewisserung kann in den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die aktuell gültige Rechtsgrundlage nachgelesen werden. Diese Bestimmung wurde im August durch eine Arbeitsschutzregel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergänzt.

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Wohlfühlen daheim: Viele Menschen satteln in Corona-Zeiten auf DIY um

Die vergangenen Monate haben dazu geführt, dass sowohl KundInnen als auch HandwerkerInnen spontaner agieren (müssen) und aufgrund der wirtschaftlichen Lage Privatpersonen gegebenenfalls anstehende Reparaturen oder Renovierungen vorerst aufschieben. Volle Baumärkte vor allem während des ersten Lockdowns haben aber auch gezeigt, dass die Hands-On-Mentalität der Deutschen gestiegen ist. Die unter Umständen gewonnene Zeit daheim investieren viele für die Verschönerung der eigenen vier Wände. Schließlich ist auch beim jetzigen Lockdown-Light absehbar, dass er sich noch über den Jahreswechsel hinweg ziehen wird und er somit einen passenden Zeitpunkt darstellt, es sich für die kalten Monate gemütlich im heimischen Zuhause zu machen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. 

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