Update vom 14. Dezember 2020: Der Beschluss zum harten Lockdown von Bund und Ländern wirbelt kurz vor Weihnachten noch einmal einiges durcheinander. Ab dem 16. Dezember sollen verschärfte Corona-Maßnahmen gelten – viele Betriebe, auch im Handwerksbereich, müssen darum bis zum 10. Januar schließen. Dazu gehören unter anderem Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Aber was ist mit dem Handwerker-Termin, den Sie vielleicht schon vor Wochen ausgemacht haben? Darf der Klempner zu Ihnen in die Wohnung?
Zum korrekten Verhalten in diesem besonderen Fall gibt es im aktuellen Beschluss von Bund und Länder keinen Hinweis. Allerdings weist zumindest die Handwerkskammer München darauf hin, dass Leistungen von Handwerkern zu den erlaubten Dienstleistungen zählen. Das Ausführen eines Handwerksauftrags gehört also zu den triftigen Gründen, auch im Corona-Lockdown das Zuhause zu verlassen. Dazu dürfen auch Kunden besucht werden, solange es sich nicht um körpernahe Dienstleistungen handelt, wie beim Friseur, Kosmetiker oder Orthopäden. Die Regierung bittet die Betriebe allerdings darum, zwischen dem 16. Dezember 2020 und 10. Januar 2021 in die Betriebsferien zu gehen oder, wenn möglich, Homeoffice-Lösungen zu bieten.
Originalmeldung vom 10. Dezember 2020: Das Jahr neigt sich dem Ende zu – und was im März noch nach einer absehbaren Phase aussah, ist heute zur Normalität geworden. Wir halten Abstand, tragen Mund-Nase-Bedeckungen und waschen uns wie empfohlen öfter die Hände als noch Anfang des Jahres. Der aktuelle Lockdown-Light zehrt langsam an den Nerven, viele Unternehmen haben Existenzprobleme und auch die Auftragslage der HandwerkerInnen ist davon betroffen. Wie Handwerksaufträge in Zeiten von Corona* mithilfe der AHA-Regeln ohne Probleme vergeben werden können, hat blauarbeit.de herausgefunden.
Ulrich Doll, Geschäftsführer der Firma Hauswerk ist Experte, wenn es um handwerkliche Dienstleistungen geht und sammelt seit dem ersten Lockdown im März seine eigenen Erfahrungen in der Krise. Wie in allen anderen Branchen gelten für ihn und das Handwerk allgemein die Einhaltung der AHA-Regeln.
Da die Reparaturen in den vier Wänden der KundInnen anfallen, muss der Handwerker aus Köln zwar keine kostspieligen Anschaffungen tätigen, aber selbstverständlich das Halten von Abstand, das Tragen einer Maske, wenn der Raum zu eng wird sowie das regelmäßige Händewaschen während der Arbeit beachten. Ob beim Anschließen der Waschmaschine, der Montage von Möbeln oder beim Schlüsseldienst, die Schutzvorkehrungen wurden dahingehend nachgebessert, dass das Augenmerk nun noch stärker auf den Hygienebestimmungen liegt. Die AuftraggeberInnen können ihren Handwerker auch immer auf weitere Schutzmaßnahmen ansprechen, damit sich beide Parteien stets sicher fühlen.
Hinsichtlich der Auftragslage kann sich zumindest Ulrich Doll nicht beschweren. Seit dem ersten Lockdown wurden keine Aufträge komplett storniert, maximal verschoben. Obwohl es einen Fall gab, bei dem der Vertrag schon besprochen, geplant und terminiert war, musste er kurzfristig aufgrund der hohen Infektionszahlen abgesagt werden. Die Aufträge können aber in der Regel später nachgeholt werden „Was sich seit dem Ausbruch des Virus in jedem Fall zeigt, ist, dass wir alle etwas kurzfristiger planen müssen“, so Ulrich Doll.
Die Unsicherheit der Bevölkerung lässt sich jedoch auch anhand des Gesamtkonstrukts der Auftragszahlen erkennen – sie sind leicht zurückgegangen. Saisonale Schwankung sind in jedem Jahr üblich, dennoch haben einige potenzielle KundInnen Vorbehalte, wenn es darum geht sich eine Handwerkerin oder einen Handwerker ins Haus zu holen. „Es gibt aber keinen Grund zur Verunsicherung, solange Sie und Ihr Handwerker die Hygieneregeln beachten“, erklärte Mathias Klement vom Internetportal Aroundhome gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor einigen Wochen. Auch Doll gibt Entwarnung: „Ich kann nur sagen, dass niemand Angst davor haben muss, Aufträge zu vergeben.“
Die Erfahrungen seiner Firma zeigen, dass Dienstleistungen in den eigenen vier Wänden auch unter den aktuellen Vorschriften und Regelungen möglich sind, solange sich an die AHA-Regeln gehalten wird. Zur Vergewisserung kann in den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die aktuell gültige Rechtsgrundlage nachgelesen werden. Diese Bestimmung wurde im August durch eine Arbeitsschutzregel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergänzt.
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Die vergangenen Monate haben dazu geführt, dass sowohl KundInnen als auch HandwerkerInnen spontaner agieren (müssen) und aufgrund der wirtschaftlichen Lage Privatpersonen gegebenenfalls anstehende Reparaturen oder Renovierungen vorerst aufschieben. Volle Baumärkte vor allem während des ersten Lockdowns haben aber auch gezeigt, dass die Hands-On-Mentalität der Deutschen gestiegen ist. Die unter Umständen gewonnene Zeit daheim investieren viele für die Verschönerung der eigenen vier Wände. Schließlich ist auch beim jetzigen Lockdown-Light absehbar, dass er sich noch über den Jahreswechsel hinweg ziehen wird und er somit einen passenden Zeitpunkt darstellt, es sich für die kalten Monate gemütlich im heimischen Zuhause zu machen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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