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Hund auf den Balkon gesperrt: Dieser Zettelaushang bricht Diskussion vom Zaun

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Den geliebten Vierbeiner auf den Balkon zu sperren, ist keine gute Idee.
Den geliebten Vierbeiner auf den Balkon zu sperren, ist keine gute Idee. © dpa/Patrick Pleul

Eine Mieterin machte ihren Nachbarn per Aushang auf das traurige Gewinsel von dessen Hund aufmerksam - am Ende bekommt auch sie Ärger von den Lesern.

Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Allerdings scheint es als würden diese mehr und mehr über Zettelaushänge geregelt werden als persönlich. Das stößt nun einigen Internetnutzern in diesem Fall sauer auf.

Mieterin hängt Zettel für ihren Nachbarn aus - wegen des jaulenden Hundes

Eine Mieterin aus Berlin, die ihren Angaben zufolge im ersten Stock des Hauses lebt, schrieb einen Zettel für ihren Nachbarn, um ihm vom traurigen Gejaule seines Hundes zu berichten. Folgendes merkte sie an:

"Lieber Hundebesitzer. Seinen Hund nachts auf dem Balkon auszuschließen, ist weder für das arme Tier nett, das sich nämlich die 'Augen ausgeweint' (hat, Anm. d. Red.), weil sein Rudelführer es verstoßen hat, sondern auch nicht nett gegenüber deinen Nachbarn, die selbst im Erdgeschoss kein Auge zumachen konnten vor lauter 'Gewinsel'. Denk das nächste Mal darüber bitte nach. Dein Kind (oder Freundin) würdest du ja auch nicht auf den Balkon sperren. (Hoffe ich!) 'Vielen Dank' für die schlaflose Nacht, eine Mieterin aus dem Erdgeschoss."

Nutzer lesen Aushang - und sind nicht nur auf Hundebesitzer sauer

Der Aushang fand nun über den Instagram-Account Notes of Berlin den Weg ins Netz, wo sich die Nutzer aber nicht nur über den Hundehalter, sondern auch über die Mieterin echauffieren: "Diese Furcht, sich unbeliebt zu machen und vor Konfrontation. Aber zur eigenen Beruhigung: Man hat ja einen Zettel geschrieben", prangert zum Beispiel ein Nutzer die Autorin an. Ein weiterer User stimmt zu: "Das beobachte ich mit Befremden - viele haben Angst vor einer eigenen Meinung."

"Tierschutz anrufen und den Hund retten. Hoffentlich bekommen die Besitzer ein fettes Knöllchen... für alles braucht man einen Führerschein, nur für Kinder und Tiere nicht", meint noch jemand.

Auch interessant: Paar möchte Hund in Wohnung halten - Vermieterin schlägt Unverschämtes vor.

Hund ausgesperrt: Was kann ich tun?

Sollten Sie eine nicht artgerechte Haltung eines Tieres vermuten, sollten Sie diese fotografisch oder mit Video dokumentieren, wie das Deutsche Tierschutzbüro schreibt. Schreiben Sie außerdem Ihre Beobachtungen auf und suchen Sie weitere Zeugen. Prüfen Sie außerdem das Tierschutzgesetz, um herauszufinden, was die Ansprüche bei einer Hundehaltung sind.

Anschließend können Sie damit zum Veterinäramt gehen, da nur dieses dazu berechtigt ist, die Tierhaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen. Manchmal kann es aber auch helfen, zunächst den Nachbarn vorsichtig darauf anzusprechen. Bei Unsicherheiten stehen Ihnen Tierschutzvereine als Kontaktmöglichkeit bereit.

Lesen Sie hier: Darf ich mein Haustier auf dem Balkon halten?

fk

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