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Es wird kalt: Wann müssen Vermieter die Heizung anstellen?

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Frieren in der eigenen Wohnung? Das darf während der Heizsaison nicht sein.
Frieren in der eigenen Wohnung? Das darf während der Heizsaison nicht sein. © Ole Spata

Manch einer friert jetzt schon in der Wohnung - und hat Pech, wenn er die Heizung aufdreht. Es bleibt kalt. Denn die Vermieter können sich nach der allgemeinen Heizsaison richten.

Vermieter müssen bald wieder die Heizung anstellen. Denn die Heizsaison beginnt, erklärt der Mieterverein München. Ist im Vertrag nichts geregelt, wird als Heizperiode allgemein die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April angesehen.

Heizperiode: Diese Temperatur muss in der Wohnung erreicht werden können

In dieser Zeit muss es möglich sein, dass in der Wohnung tagsüber Temperaturen von 20 bis 22 Grad erreicht werden. Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus.

Die Temperatur der Warmwasserversorgung darf allerdings nicht abgesenkt werden. Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben. Hier wird in Bad und Küche eine Wassertemperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt - spätestens nach zehn Sekunden sollte man warm duschen können.

Passend dazu: Darf ich im Mietshaus eigentlich noch nach 22 Uhr duschen?

dpa/tmn

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