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Neues Mietrecht tritt in Kraft

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Wohnhaus Fassade Köln
Die Fassaden von Wohnhäusern aus der Kölner Südstadt (Nordrhein-Westfalen) © dpa (Symbolbild)

Berlin - Die steigenden Mieten bewegen viele Bürger - ob in Berlin, Köln, Hamburg oder München. Zum 1. Mai tritt eine Mini-Preisbremse in Kraft. Der Mieterbund übt dennoch Kritik.

In gefragten Wohngegenden in Deutschland können vom 1. Mai an Mieterhöhungen stärker als bisher begrenzt werden. Eine Änderung des Mietgesetzes, die nun in Kraft tritt, räumt den Bundesländern einen entsprechenden Spielraum ein. Demnach kann bei bestehenden Mietverhältnissen die Erhöhung auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze bei 20 Prozent binnen drei Jahren. Die neue Deckelung gilt nur für bestehende Mietverhältnisse in gefragten Städten oder Stadtvierteln mit akutem Wohnungsmangel. Unter anderem in Berlin oder München soll diese Art Mietpreisbremse angewendet werden.

Der Deutsche Mieterbund kritisiert aber, dass bei Neuvermietungen weiterhin keine Grenze eingezogen wird. In Groß- und Unistädten lägen die Neuvermietungspreise 20 bis 30 Prozent über der ortsüblichen Miete, in der Spitze mehr als 40 Prozent. „Die neuen mietrechtlichen Vorschriften sind kompliziert, streitträchtig, ungerecht und teilweise überflüssig“, sagt Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten.

Die SPD will im Falle eines Bundestagswahlsieges bei Neuvermietungen nur noch eine maximal zehnprozentige Mieterhöhung zulassen - zudem sollen Vermieter die Maklerprovision bezahlen. Auch Grüne und Linke pochen auf Mietbegrenzungen und eine Eindämmung von Luxuswohnungen.

Künftig schnellere Zwangsräumung von Mietobjekten möglich

Weiterer Bestandteil des Mietrechtsänderungsgesetzes von Union und FDP ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können. Jährlich elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung dürfen auf die Mieten umgelegt werden.

Zahlen „Mietnomaden“ keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann außerdem künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden. Der Vermieter kann in Zukunft auch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die vereinbarte Kautionssumme nicht oder nur teilweise zahlt.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte: „Der Weg ist frei für Verbesserungen für Vermieter und Mieter“. Die Neuregelungen schafften Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung und entlasteten dadurch auch Mieter bei den Energiekosten. „Forderungen nach massiven Eingriffen in das Mietpreisrecht haben im Bundesrat zu Recht keine Mehrheit gefunden“, sagte sie mit Blick auf Forderungen von SPD, Grünen und Linken nach einer stärkeren Deckelung.

Das Gesetz hatte die Länderkammer Anfang Februar passiert - kurz bevor dort wegen des rot-grünen Wahlerfolgs in Niedersachsen eine eigene Mehrheit der Opposition zustande kam.

dpa

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