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Tücken beim Möbelkauf über das Internet

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Fürs Online-Shopping muss man nicht raus in einen vollen Laden. Selbst Betten gibt es online zum Kauf. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Fürs Online-Shopping muss man nicht raus in einen vollen Laden. Selbst Betten gibt es online zum Kauf. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn © Franziska Gabbert

Sie brauchen eine neue Couch? Sie haben jetzt Zeit, den ersehnten neuen Kleiderschrank zu kaufen - doch wollen oder können nicht direkt ins Möbelhaus? Diese rechtlichen Unterschiede sollten Sie kennen.

Elchingen/München (dpa/tmn) - Fürs Online-Shopping muss man nicht raus in einen vollen Laden. Ein großer Vorteil in Corona-Zeiten. Bislang kauft man im Internet aber eher Bücher, Mode und immer mehr auch für Lebensmittel. Möbel sind bislang online noch eher weniger gefragt.

«Mode ist kurzlebig. Wenn mir ein Stück nicht gefällt, kann ich es unkompliziert wieder zurückgeben», sagt Produktexpertin Christine Lacroix. «Das ist bei einem Möbelstück schon komplizierter: Zum einen, weil ich von den Stücken jahrelang etwas haben möchte. Zum anderen, weil die Rücknahme mindestens mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden ist.» Lacroix kümmert sich bei der Aktion Plagiarius primär um Markenpiraterie, kennt aber auch die Fallen beim Online-Kauf.

Oft keine Rückgabe für individualisierte Möbel

Prinzipiell haben Kunden zwar die Möglichkeit, bestellte Möbel auch zu Hause zu testen und gegebenenfalls zurückzuschicken, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Allerdings sollten sie beachten: Die Kosten für die Rücksendung müssen sie eventuell selbst tragen - das kann der Händler in den Geschäftsbedingungen (AGB) so festlegen. Die Kosten für die Anlieferung, die man als Käufer möglicherweise zahlen musste, muss einem der Händler dagegen erstatten, so die Expertin.

Das Widerrufsrecht für Möbel beträgt wie bei den meisten Onlinekäufen 14 Tage. Bei individualisierten Stücken, etwa einem auf Maß angefertigten Kleiderschrank, kann es jedoch ausgeschlossen sein. Darüber muss der Händler den Verbraucher aber vor Vertragsschluss informieren. Hier gilt also: Auch das Kleingedruckte lesen und im Zweifel nachfragen. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich das Widerrufsrecht schriftlich bestätigen lassen, rät die Verbraucherschützerin.

Anders sieht es aus, wenn das Möbelstück beschädigt ist oder etwa in einer falschen Größe oder Farbe geliefert wurde. Dann muss der Händler kostenlos nachbessern und muss dafür auch den Rückversand übernehmen. Das gilt generell.

Lieferung nur bis Bordsteinkante

Während die Lieferung bei anderen kleinen Artikeln unkompliziert ist, verhält sich das bei sperrigen Gegenständen wie Möbeln bisweilen anders. «Hier kommt es nicht nur auf Lieferkosten an, sondern auch auf Lieferbedingungen», so Lacroix. «Genauer gesagt: Liefert die Firma zu einem angegebenen Preis oder kostenfrei bis in die eigenen vier Wände oder nur bis Bordsteinkante?»

Grundsätzlich sollte man beim Onlinekauf auf Sicherheit bedacht sein, um nicht auf einen Fake-Shop hereinzufallen. «Dazu gehört zunächst, dass man sich die Homepage eines Onlinehändlers genau anschaut», rät Felix Nottensteiner von der Autorisierungs-Plattform Authorized by. Die Seite sollte ein Impressum haben. «Man sollte auch unbedingt die dort hinterlegten Daten prüfen - ob es an der angegebenen Adresse die Firma überhaupt gibt und ob die Telefonnummer stimmt.»

Vorsicht vor Grauware ohne Gewährleistung

«Was vielen Konsumenten nämlich nicht bewusst ist: Wer sich für ein Möbelstück, das beim gewählten Anbieter besonders günstig ist, entscheidet, läuft im Zweifel Gefahr, sogenannte Grauware oder zum Beispiel Re-Importe von nicht autorisierten Händlern zu kaufen», erläutert Nottensteiner.

Dazu müsse man wissen, dass viele große Hersteller für verschiedene Länder produzieren und ihre Preise und Vertriebsstrukturen dem jeweiligen Land und auch den dortigen gesetzlichen Anforderungen anpassen. Daher seien Re-Importe zwar in einigen Fällen günstiger bei gleicher Optik. «In puncto Gewährleistung, Garantie und Ansprechpartner im Problemfall kann es aber nach dem Kauf problematisch werden.»

Verbraucherrechte beim Möbelkauf

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