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Wenn der Paketbote nicht klingelt: Das können Sie tun

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Der Paketbote gibt Ihr Paket einfach direkt dem Nachbarn? Das können Sie dagegen tun.
Der Paketbote gibt Ihr Paket einfach direkt dem Nachbarn? Das können Sie dagegen tun. © dpa

Darf der Paketbote Pakete beim Nachbarn abgeben? Welche Pflichten haben die Nachbarn dabei? Und wer haftet eigentlich, wenn das Paket beschädigt ist?

Viele hundert Beschwerden erreichen die Verbraucherzentralen pro Monat im Zusammenhang mit der Zustellung von Paketen.

Die Verbraucherschützer haben teils skurrile Beobachtungen dokumentiert: Pakete, die auf Balkonen oder Terrassen landen, Pakete, die in Mülltonnen übernachten – oder einfach vor der Haustüre auf den Empfänger warten. Ein Paketbote wurde sogar dabei erwischt, wie er ein Päckchen über einen zehn Meter hohen Zaun warf.

Muss der Paketbote das Päckchen persönlich abgeben?

Er muss es zumindest versuchen. "Der Dienstleister ist dazu verpflichtet, zumindest einen ernsthaften Zustellversuch an der Haustüre zu unternehmen", sagt Julian Graf von der Verbraucherzentrale NRW. Grundsätzlich sei die Zustellung allerdings in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Paketdienstes geregelt.

Kann ich den Paketdienstleister dazu verpflichten, das Paket persönlich abzuliefern?

Ja. Bei vielen Dienstleistern ist das möglich – der Service „eigenhändig“ kostet aber extra. Bei der DHL sind beispielsweise 1,80 Euro zusätzlich zum Paketpreis fällig. Genauso ist es möglich, das Paket an einen vom Empfänger schriftlich Bevollmächtigten aushändigen zu lassen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden bereits bei der Bestellung darauf achten sollten, ob diese kostenpflichtige Option möglich ist.

Darf der Paketbote ein Päckchen beim Nachbarn abgeben, wenn ich nicht zu Hause bin?

Ja. „Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor, wenn der Empfänger beim Zustellversuch nicht persönlich angetroffen wird“, erklären die Experten der Verbraucherzentrale.

Es gilt aber auch: Der Empfänger muss zumindest über die Zustellung seines Pakets beim Nachbarn informiert werden – „und zwar mit einer Karte im Briefkasten“. Diese an die Tür zu kleben, sei ausnahmsweise nur erlaubt, wenn es keinen Briefkasten gebe oder dieser nicht zugänglich sei.

Kann der Nachbar die Annahme des Paketes verweigern?

Ja. "Grundsätzlich muss kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen", so die Experten.

Welche Pflichten hat der Nachbar, wenn er das Paket trotzdem annimmt?

Sobald der Nachbar beim Paketboten unterschreibt, muss er das Paket sorgfältig aufbewahren, warnen die Verbraucherschützer. "Er darf es dem Empfänger nicht einfach vor die Tür stellen." Gehe in diesen Fällen ein Paket verloren, könne der Nachbar dafür gegebenenfalls haftbar gemacht werden. "Der Paketzusteller haftet nach Annahme durch den Nachbarn insoweit regelmäßig nicht mehr."

Hier rechnet ein Kunde knallhart mit seinem Paketboten ab.

Können Empfänger dem Paketdienst erlauben, das Paket beispielsweise in der Garage abzustellen?

Ja. "Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen so genannten 'Garagenvertrag' abzuschließen", erklären die Verbraucherschützer. Der Empfänger nennt dazu einen Ort – etwa die Garage –, an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass dafür der Empfänger unterschreiben muss.

Vorsicht: Das Risiko liegt dann beim Empfänger: „Falls die Ware dann wegkommt, haftet der Zusteller nicht", warnen die Experten der Verbraucherzentrale. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: „Ohne eine solche Vereinbarung darf der Paketbote Sendungen nicht einfach vor die Tür legen."

Wann sollten Nachbarn die Annahme verweigern?

Die Verbraucherschützer raten dazu, die Annahme zu verweigern, sobald die Verpackung erkennbar beschädigt ist. Stattdessen raten sie: "Der Empfänger selbst sollte ein solches Paket in Anwesenheit des Zustellers öffnen und den Schaden sofort durch den Zusteller festhalten lassen."

Denn mit der Unterschrift quittiere der Nachbar nicht nur den Empfang, sondern auch die "ordnungsgemäße Lieferung" zum Zeitpunkt der Übergabe. Werde das Paket dennoch angenommen, müsse der Empfänger im Streitfall beweisen, dass der Absender oder der Paketzusteller für die Beschädigung verantwortlich ist.

Was passiert, wenn die Ware verloren geht?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird der sogenannte Beförderungsvertrag zwischen Absender und Transportunternehmen geschlossen. "Der Empfänger ist also kein unmittelbarer Vertragspartner."

Das heißt: Wenn die verschickte Ware verloren geht, sollten Empfänger sich zunächst schnellstmöglich an den Absender wenden, damit dieser einen Nachforschungsauftrag stellen könne.

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dpa/sca

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