Radfahrer dürfen den Kreisel nur in Nord-Süd-Richtung oder umgekehrt durchqueren. Die Benutzung der Weserstraße nach Hoyerhagen und zur Weserbrücke ist für sie verboten.
Auf der Bücker Straße wurden an den Kreiseleinfahrten sogenannte Schutzstreifen für Radler auf die Fahrbahn gemalt. Das geschah auf Wunsch des ADFC, erklärt dessen Kreisverbandsvorsitzender Berthold Vahlsing.
Radler können sich aussuchen, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg nutzen. Der bisherige Radweg an der Bücker Straße soll demnächst aufgehoben werden. Damit gibt es künftig entlang der großen Straßen durch Hoya eine Radwegbenutzungspflicht nur noch am Hasseler Steinweg, an der Von-Staffhorst-Straße sowie an einem Teilstück des Kuhkamps (von der Einmündung der Rudolf-Harbig-Straße bis zum Ortsausgang).
Die zum Kreisel führenden Fußwege an der Bücker Straße sind jedoch für Radfahrer freigegeben. „Man muss aber darauf hinweisen, dass Radfahrer dort mehr Vorsicht [gegenüber Fußgängern] walten lassen müssen“, betont Vahlsing. Auf solchen Wegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrer müssen bei Bedarf anhalten und dürfen höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei maximal 7 km/h ist also ein guter Gleichgewichtssinn gefragt.
Viele aus Richtung Bücken kommende Radfahrer fahren an der Bücker Straße auf dem linksseitigen Gehweg. Berthold Vahlsing weist darauf hin, dass dies verboten ist. Insbesondere Schüler fahren morgens jedoch häufig komplett auf der linken Seite, weil dort der aus Bücken kommende Radweg verläuft und sie ansonsten einmal am Ortseingang (wo es eine Querungshilfe gibt) und an der Schule (bei der Ampel) die Straße überqueren müssten. „Allerdings ist das Unfallrisiko auf der falschen Straßenseite für sie deutlich erhöht“, mahnt Berthold Vahlsing. Denn Autofahrer, die von den angrenzenden Grundstücken kommen, rechnen nicht mit Radfahrern von rechts.
Anhand der in den Gehweg eingelassenen Noppen- und Rillenplatten können Sehbehinderte ertasten, wo der Gehweg endet und sie die Fahrbahn betreten.