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Neue  Hundesteuersatzung für Nienburg

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Nienburg - Mit dem Inkrafttreten der neuen Hundesteuersatzung am 1. Juli gelten in der Stadt Nienburg neue Jahressteuersätze für die Vierbeiner.

Der Erst-Hund kostet nun 72 Euro im Jahr, der Zweit-Hund 132 Euro und jeder weitere Hund je 180 Euro. Für gefährliche Hunde sind 600 Euro zu zahlen.

Die neuen Steuerbescheide wird die Stadt ab Donnerstag verschicken. „Aus technischen Gründen ergibt sich eine Sonderfälligkeit zum 30. Oktober 2019“, erklärt Pressesprecherin Antonia Kleinert in einer Mitteilung der Stadt. Hundeeigentümer, die bisher quartalsweise gezahlt haben, können sowohl am 30. Oktober (Sonderfälligkeit) als auch am 15. November (reguläre Fälligkeit dieses Jahres) jeweils die fälligen Beträge entweder zusammen oder getrennt zahlen. 

Hundesteuer Nienburg: Stadt verschickt Bescheide

Die Stadt wird im Fall der Zahlung beider Beträge erst zum 15. November nicht mahnen. Wegen der hohen Anzahl der Bescheide könne es aus technischen Gründen zu unvermeidlichen Doppelungen kommen oder in Ausnahmefällen zu Bescheidungen trotz erfolgter Abmeldungen von Hunden. 

Dieses bittet die Stadt zu entschuldigen. Zudem weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass nach der nunmehr neuen Satzung andere Voraussetzungen für Steuerermäßigungen gelten. Deswegen haben Hundeeigentümer, die bisher Ermäßigungen in Anspruch genommen haben, einen neuen Antrag zu stellen.

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