Ein Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Verfahren vorgebracht. Nach einer Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes gebe es aber keine wesentlichen Bedenken mehr gegen den Betrieb der Anlage, entschied das OVG.
Lüneburg - Das bundesweit erste Streckenradar kann nun doch zumindest vorläufig wieder von der Polizei zur Überwachung der Geschwindigkeit genutzt werden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Damit folgten die Richter des 12. Senats der Polizeidirektion Hannover. Das Ende Mai wirksam gewordene niedersächsische Polizeigesetz habe nachträglich die notwendige Eingriffsermächtigung geschaffen, befand das Gericht in Lüneburg. Rechtsmittel dagegen sind nicht möglich.
Die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen erfasst die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte darin einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ohne erforderliche gesetzliche Voraussetzungen gesehen und diese Art der Überwachung vorläufig untersagt. Dem war auch das OVG selbst im Mai gefolgt, entschied am Mittwoch aber auf Basis der neuen Gesetzesgrundlage anders. Dabei ging es nur um eine vorläufige Erlaubnis, weil eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit erst im anhängigen Hauptsacheverfahren vom OVG getroffen wird.
Der Testbetrieb des Streckenradars hatte im Januar begonnen und wurde dann im März vom Verwaltungsgericht gestoppt. Die auch als Section Control bezeichnete Anlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren Abschnitt.
Innenminister Boris Pistorius begrüßte die Lüneburger Entscheidung. „Section Control ist ein für Deutschland neuer und sinnvoller Ansatz für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen“, sagte er. Länder wie Österreich oder die Niederlande hätten bereits langjährige und gute Erfahrungen damit gemacht. Verkehrsteilnehmer würden die Anlage als gerechter wahrnehmen, weil über einen längeren Streckenabschnitt gemessen werde. Die für den Betrieb zuständige Polizeidirektion Hannover werde den Termin für eine Wiederaufnahme der Messungen vorher bekanntgeben, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.
dpa