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Gericht gibt Flüchtlingshelfern im Streit um Bürgschaften Recht

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Hannover - Im Streit um das Abwälzen von Flüchtlingskosten durch Behörden auf Helfer hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem landesweit ersten Urteil den Bürgern Recht gegeben.

Damit müssen Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt hatten, nicht für Sozialleistungen aufkommen, auf welche die Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung Anspruch haben. Mithilfe von Bürgschaften hatten zahlreiche Flüchtlinge ab 2013 die Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland bekommen und mussten sich somit nicht auf den beschwerlichen Weg über Land oder das Mittelmeer machen.

Im konkreten Fall ging es um einen Syrer, der eine Bürgschaft für seine Schwester übernommen hatte. Als sie als Flüchtling anerkannt wurde, wollte die Region Hannover ihn für Sozialleistungen an seine Schwester zur Kasse bitten. Wie das Gericht in dem am Montag veröffentlichten Urteil entschied, endet die Verpflichtungserklärung der Bürger mit der Anerkennung der Flüchtlinge. Das habe auch das Innenministerium in mehreren an die Ausländerbehörden adressierten Erlassen so geschrieben.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zugelassen. An anderen Verwaltungsgerichten in Niedersachsen sind ähnliche Klagen anhängig. (AZ: 12 A 60/17)

dpa

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