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Maskenpflicht: Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen und Bremen

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Seit 27. April gilt wegen des Coronavirus in Niedersachsen und Bremen eine Maskenpflicht. Alles Wichtige dazu lesen Sie hier in diesem Artikel.

Update, 10. Mai: In Niedersachsen gilt ab dem 11. Mai eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, Bremen konkretisiert die nächsten Schritte voraussichtlich am 13. Mai. Grundsätzlich bleiben Maskenpflicht und Abstandsregeln erhalten, werden aber auf neue, nun wieder freigegebene Bereiche des Alltags und der Wirtschaft ausgeweitet. Was in Niedersachsen erlaubt ist, fassen wir in einem aktualisierten Artikel zusammen und berichten über Neuerungen in der Corona-Krise in unserem Corona-Ticker für Niedersachsen.

Originalartikel vom 22. April: Maskenpflicht ist Ländersache - und nach und nach ziehen die Regierungen der Bundesländer bei der Maskenpflicht nach. In Niedersachsen und Bremen gelten die Anti-Corona-Maßnahmen rund um einen Mund-Nasen-Schutz ab Montag, dem 27. April. Das haben beide Länder entschieden. Im Details sehen die Regeln wie folgt aus.

Alle Menschen, die in Niedersachsen unterwegs sind, müssen ab dem 27. April beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr und bei Taxi-Fahrten mit einer Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte dazu: „Der Infektionsschutz durch Alltagsmasken ist sinnvoll, damit andere Menschen nicht angesteckt werden können.“ Gleichzeitig bat Weil die Bürger, nicht zu hohe Erwartungen an Mund-Nasen-Bedeckungen zu knüpfen. Am wichtigsten sei und bleibe eine strikte Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Maskenpflicht in Niedersachsen und Bremen: Einige Ausnahmen

Ausgenommen von der Maskenpflicht in Niedersachsen sind Kinder im Alter bis sechs Jahren und Menschen, die wegen einer Erkrankung keine Maske tragen können, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Ausdrücklich erlaubt ist es, Schals und andere Hilfsmittel zu verwenden, wenn dadurch Mund und Nase komplett bedeckt werden.

Welche Folgen zum Beispiel in Form von Bußgeldern es hat, ohne Corona-Schutz für Mund und Nasen in Bussen, Bahnen oder Geschäften unterwegs zu sein, war am Mittwoch noch offen und soll zwischen den Bundesländern abgestimmt werden. Dies werde Teil der Corona-Verordnungen der Länder werden. Auch weitere Details wie etwa Empfehlungen für die Schulen oder mögliche Ausnahmen für den Schulverkehr stünden erst dann fest.

Coronavirus - Schutzmasken selbst gemacht
In Niedersachsen und Bremen wird ab 27. April die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften eingeführt © dpa

Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) betonte während einer Pressekonferenz erneut, dass Alltagsmasken keinen vollständigen Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus bieten würden. Hochwertigere Masken müssten wiederum Menschen vorbehalten bleiben, die im direkten Kontakt mit Erkrankten und möglicherweise Infizierten stehen - zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch die WHO - die Weltgesundheitsorganisation - habe ihre Bedenken bezüglich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes zurückgezogen.

Zur möglichen Dauer der Maskenpflicht sagte Reimann, dass diese Maßnahme wahrscheinlich mehrere Wochen und Monate als Teil des Hygiene-Pakets gegen das Coronavirus Bestand haben werde. Zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht sagte Reimann, dass Virenträger unerkannt weitere Personen anstecken könnten - Masken wiederum helfen dabei, die Menschen in der Öffentlichkeit vor verborgenen Infizierten zu schützen.

Mund-Nasenschutz spielt wichtige Rolle bei Corona-Eindämmung

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) sagte: „Je besser die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind, desto schneller können wir Fortschritte erzielen, die uns schrittweise wieder mehr Lockerungen im Alltag bringen können.“ Dabei spiele das Tragen von Mund- und Nasenschutz insbesondere in Bahnen und Bussen eine entscheidende Rolle. Dort kämen täglich viele Menschen auf recht engem Raum zusammen.

Menschen, die in Bremen unterwegs sind, müssen ab dem 27. April ebenfalls Masken gegen das Coronavirus tragen - und zwar im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften.

Der Beschluss soll vom Senat am Freitag gefasst werden. Senatssprecher Christian Dohle sagte: „Damit wollen wir auch einen Flickenteppich verhindern.“

Corona: An diesen Orten in Niedersachsen gilt die Maskenpflicht

An diesen Orten gilt seit dem 27. April die Maskenpflicht in Niedersachsen:

In Banken, Sparkassen, an Geldautomaten und im privaten Auto gilt keine Bedeckungspflicht. Auch Schulen und Kindertagesstätten sind von der Maskenpflicht ausgenommen, teilt der Landkreis Diepholz mit.

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