1. Startseite
  2. Lokales
  3. Niedersachsen

Coronavirus in Niedersachsen: Lockerungen für Krankenbesuche, Jugendreisen und Mannschaftssport

KommentareDrucken

Die niedersächsische Landesregierung lockerte die Corona-Regeln weiter. Die neue Verordnung soll bis zum 31. August gelten. Das sind die neuen Vorgaben.

Dieser Ticker wurde beendet und wird an anderer Stelle fortgesetzt: Corona-News-Ticker für Niedersachsen.

Update: Mittlerweile gelten in Niedersachsen und Hamburg drastische Bußgelder, wenn in Bus und Bahn kein Mundnasenschutz getragen wird. Während in Niedersachsen 150 Euro fällig werden, ist die Strafe in Hamburg nicht so hoch, berichtet 24hamburg.de.

Update, 10. Juli: Mit der neuen ab Montag geltenden Corona-Verordnung lockert Niedersachsen die Beschränkungen vorsichtig weiter. Heimbewohner und Krankenhauspatienten dürften künftig wieder von mehr als einer Person gleichzeitig Besuch erhalten. Allerdings, nur wenn es die örtlichen Hygienemaßnahmen zulassen, teilte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, am Freitag in einer Pressekonferenz mit.

Jugendreisen und -veranstaltungen seien künftig bis zu einer Gruppengröße von 50 Teilnehmenden erlaubt, aber auch dafür müsse ein Hygienekonzept als Voraussetzung gelten.

Claudia Schröder steht vor einem Mikrofon und spricht hinein.
Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, verkündete am Freitag die neue Corona-Lockerungen. © Peter Steffen/picture alliance

Im Mannschaftssport, wie beispielsweise im Fußball dürften jetzt wieder Teams in Turnieren beziehungsweise Wettkämpfen gegeneinander antreten. Sport ist, wie Claudia Schröder betonte, nach der neuen Corona-Verordnung in einer Gruppe bis zu 30 Personen erlaubt. Zugelassen sind bei Wettkämpfen 50 Zuschauer. Bis zu 500 Gäste dürfen ihr Team anfeuern, wenn jeder von ihnen einen Sitzplatz hat. Weitere Neuheit: Die Verordnung wurde kompakter gestaltet und von 35 auf 24 Seiten reduziert. Diese gilt nun bis zum 31. August.

Coronavirus in Niedersachsen: Hotels dürfen öffnen und 60 Prozent der Plätze belegen

Update, 25. Mai:  Die Coronavirus-Regeln in Niedersachsen werden trotz der Infektionen nach einem Restaurantbesuch im Landkreis Leer am Montag erneut gelockert. Zu den Profiteuren zählt das Gastgewerbe: Erstmals seit Beginn der Krise dürfen Hotels wieder öffnen und bis zu 60 Prozent ihrer Plätze belegen. Für Restaurants entfällt die maximale Auslastung von 50 Prozent, allerdings müssen Mindestabstände weiter gewahrt werden. Darüber hinaus können Fitnesscenter und Freibäder den Betrieb wieder aufnehmen.

Update, 24. Mai: Auch nach dem Coronavirus-Ausbruch im Landkreis Leer hält Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann an den Corona-Lockerungen für Restaurants und Cafés fest. Dort hatte sich mehrere Gäste eines Eröffnungsabend eines Lokals mit dem Coronavirus infiziert. (jdw)

Update, 22. Mai: Ab Montag, 25. Mai, dürfen Restaurants in Niedersachsen wieder mehr als die Hälfte ihrer Plätze vergeben, die bisherige 50-Prozent-Regelung, die seit dem Wiederanlauf der Gastronomie am 11. Mai galt, entfällt. Allerdings müssen Mindestabstände eingehalten werden. Bis auf den letzten Platz können viele Gastwirte die Restaurants also wohl weiterhin nicht belegen. (dpa)

Coronavirus in Bremen: Gastronomie öffnet ab 18. Mai wieder

Update, 12. Mai: Auch in Bremen gibt es weitere Corona-Lockerungen. Demnach dürfen Gastronomen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze ab dem 18. Mai wieder öffnen. Alles unter strengen Auflagen.

Zwischen Tischen in Restaurants müssen zwei Meter Platz sein und zwischen den Angestellten und den Gästen müssen eineinhalb Meter Abstand vorhanden sein. Büffets und Selbstbedienung sind nicht erlaubt. Restaurant-Besucher dürfen nicht an der Bar stehen, sondern müssen auf ihren Plätzen sitzen. 

Angestellte der Restaurants sollen darauf achten, dass die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Die Gaststätten müssen Kontakt-Listen über die Gäste führen, damit sie diese im Falle einer Infektion erreichen können und die Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Gastronomie in der Coronavirus-Krise: Kontaktdaten von Gästen werden erfasst

Update vom 11. Mai: Kontaktdaten, die von Restaurants, Cafés und Biergärten über Kunden gesammelt und für die Nachverfolgung von Corona-Infektion drei Wochen vorgehalten werden müssen, umfassen auch die vollständigen Adressen aller Gäste. Das teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Sozialministeriums auf Nachfrage von kreiszeitung.de* mit. Ob zusätzlich zu Namen und Telefonnummern auch Adressen erfasst werden müssen, wurde in einem Hinweis zu der aktuell geltenden Corona-Verordnung am Samstag ausdrücklich verneint. Dieser Hinweis, der kurz nach Unterzeichnung der Verordnung erschienen war, sei falsch gewesen, sagte die Sprecherin. (kom)

Originalartikel in der Version vom 10. Mai: Hannover - Die Corona-Pandemie in Niedersachsen breitet sich im Moment nur noch langsam aus. Deshalb hat die Landesregierung weitreichende Lockerungen der Regeln auf den Weg gebracht. Ab 11. Mai können Restaurants, Cafés, Biergärten und Gaststätten wieder öffnen und Gäste empfangen. Doch gibt es strenge Regeln, an die sich Gastwirte, Servicekräfte und Besucher halten müssen. In Hannover ist am Freitag ein entsprechendes Hygienekonzept für die Gastronomie vorgestellt worden. Wir geben einen Überblick, was alles beachtet werden muss.

Das Hygienekonzept gilt in Ergänzung zur Niedersächsischen Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die ab 11. Mai gültig ist. Die Regelungen gelten sowohl für die Innen- als auch für die Außengastronomie, berichtet kreiszeitung.de*.

Gastronomie in Corona-Krise: Nur 50 Prozent der Kapazität darf belegt werden

Maximale Anzahl an Gästen: Die Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen dürfen nur maximal 50 Prozent der Kapazität auslasten, die vor der Corona-Krise ausgewiesen wurde. Diese Anzahl an Plätzen darf höchstens gleichzeitig belegt sein. Der Abstand zwischen verschiedenen Tischen muss mindestens zwei Meter betragen.

Reservierung und Kontaktdaten: Das Land Niedersachsen empfiehlt Gästen dringend eine Platzreservierung im Vorfeld des Besuchs. Diese Reservierung ist auch sehr kurzfristig möglich, wenn noch Tische frei sind. Beim Besuch muss der Gastronom vom jeden Gast Kontaktdaten aufnehmen, um bei möglichen Corona-Fällen weitere Risikopersonen kontaktieren zu können. Damit gemeint sind die vollständigen Namen, Telefonnummern und die vollständigen Adressen aller Gäste.

Die Landesregierung appelliert an die Verantwortung jedes Gastes, richtige Kontaktdaten anzugeben. Bußgelder für die Gäste werden bei Verstößen nicht erhoben, es ist ihnen allerdings verboten die Lokalität aufzusuchen, wenn sie ihre Daten nicht angeben. Alle Daten werden nach Ablauf einer Frist von einem Monat komplett gelöscht.

Corona-Kontaktbeschränkung auch in Restaurants und Cafés gültig

Anzahl der Gäste an einem Tisch: Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur Erweiterung der Kontaktbeschränkung dürfen Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Gastro-Betriebe aufsuchen. Eine maximale Anzahl von Haushaltsmitgliedern ist nicht vorgegeben, solange die sonstigen Regelungen eingehalten werden können.

Alltagsmasken für Gäste und Servicepersonal: Gäste müssen während des Aufenthalts in Restaurants, Cafés oder Biergartens keine Alltagsmasken - einen Mund-Nase-Schutz - tragen. Die Servicekräfte müssen während des Gästekontakts eine Alltagsmaske tragen. Außerhalb des Gastraums ist dies nicht erforderlich.

In einem Frage-und-Antwort-Artikel des Landes wird die Entbindung von der Maskenpflicht für Gäste genauer erläutert. Dort heißt es: „Für Gäste ist ein Mund-Nasen-Schutz nicht verpflichtend. Das liegt auf der Hand – denn beim Essen ist ein solcher Schutz zudem wenig praktikabel.“

Salat-Buffets und Gewürzständer sind in Corona-Zeiten verboten

Buffets und Selbstbedienung: Buffets in Restaurants und Cafés sind grundsätzlich in Corona-Zeiten nicht erlaubt. Ein Selbstbedienungs-Bereich ist nur möglich, wenn dort fertig zusammengestellte Tellergerichte angeboten werden. Im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen muss der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.

Speisekarten und Gewürzständer: Das Aufstellen von Speisekarten, Gewürzständern und sonstigen Utensilien, die gemeinsam am Tisch genutzt werden sollen, ist in Niedersachsen nicht erlaubt. So soll das Übertragungsrisiko von Coronaviren und anderen Krankheitserregern minimiert werden.

Salat-Buffet und offene Küchen: Ein Salat-Buffet, zum Beispiel in Steak-Restaurants, ist nicht erlaubt. Auch der Aufenthalt von Gästen im Bereich offener Küchen ist durch das Hygienekonzept untersagt.

Toiletten-Nutzung: Die Toiletten der Gastronomie-Betriebe sind für Gäste selbstverständlich nutzbar. Da für sanitäre Anlagen bereits vor der Corona-Pandemie strenge Hygienevorschriften gegolten haben, gibt das Hygienekonzept keine gesonderten Regeln vor. Wichtig ist wieder die Einhaltung der Abstandsregeln.

Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen sollen auf niedrigem Niveau bleiben

Infektionsschutz und Hygienekonzept: Die Gäste von Restaurants, Cafés und Biergärten in Niedersachsen sind per sichtbaren Aushang über das Hygienekonzept des Betriebes zu informieren.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sei sich sehr bewusst, dass die Einschränkungen eine große Herausforderung für Gastronomen seien, doch sollen so die Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.

*kreiszeitung.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Auch interessant

Kommentare