Privat darf man sich nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren, die zu den beiden Haushalten gehören, sind ausgenommen.
Wie sieht das in Schulen aus? Hier ist nicht etwa eine Homeschooling-Pflicht vorgesehen. Stattdessen steht Distanzunterricht an der Tagesordnung, vorausgesetzt alle Schülerinnen und Schüler können mindestens zweimal die Woche getestet werde. Ab einer Inzidenz von 100 bis 165 würde nach Bundes-Notbremse Wechselunterricht stattfinden, darüber hinaus würden Schüler in den Distanzunterricht wechseln.
In Sachen Schule geht Niedersachsen bisher jedoch noch einen anderen Weg. Bereits bei einer Inzidenz von 100 gehen Schüler in Niedersachsen derzeit in den Distanzunterricht. Da laut Bundesregelung der Wert von 165 vorgesehen ist, kann Niedersachsen lockern, wo andere Länder verschärfen müssen. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne hofft darauf, ab Mitte Mai mehr Präsenzunterricht an allen Schulformen zu ermöglichen.
Bis auf Apotheken, Drogerien und Supermärkte bleiben die Geschäfte geschlossen. Bis zu einer Inzidenz von 150 sei dennoch Termin-Shopping oder vorbestelle Waren abholen weiterhin möglich. Die Gastronomie muss weiter auf das Öffnen warten, genau wie Kunst und Kultur.
Sport ist tagsüber nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Für Kinder bis 14 Jahren ist Gruppensport weiterhin möglich. Friseurbesuche bleiben ebenfalls erlaubt, allerdings nur mit einem negativen Test. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr einschließlich Taxen muss außerdem eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden, OP-Masken sind in Bus und Bahn nicht mehr erlaubt.