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Bundes-Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten jetzt 

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Seit Samstag ist die Bundes-Notbremse in Kraft – inklusive Ausgangssperren. Hier finden Sie die neuen Corona-Regeln im Überblick.

Der Corona-Lockdown wird verschärft: Am Samstag ist die sogenannte Bundes-Notbremse in Kraft getreten. Sie gilt vorerst bis zum 30. Juni.

Das wohl größte Streitthema im neuen Infektionsschutzgesetz ist die nächtliche Ausgangssperre. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, greifen Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung nur noch mit einem zwingendem Grund oder im Notfall. Sport und Spaziergänge sind 22 und 24 Uhr erlaubt, allerdings nur alleine.

In Niedersachsen gilt die Ausgangssperre zuerst in 17 von 45 Landkreisen und Großstädten.

Bundes-Notbremse: Die Regeln für die Autofahrer

Das bedeutet auch für das Autofahren: Losfahren dürfen nur diejenigen, die einen triftigen Grund dafür haben. Dazu gehören insbesondere beim Autofahren medizinische Notfälle oder unaufschiebbare Behandlungen, Berufsausübung, Unaufschiebbare Unterstützung Minderjähriger oder betreuungsbedürftiger Personen und die Versorgung von Tieren.

Corona Masken Autos Verkehr.
Maskenpflicht in Autos? Und wann darf ich überhaupt fahren? Die Corona-Notbremse wirkt sich auch auf Autofahrer aus. © dpa/Henning Kaiser

Auch Durchfahrten durch betroffene Landkreise seien nur mit konkretem Grund erlaubt. Eine Maskenpflicht beim Autofahren sei in Niedersachsen derzeit nicht vorgesehen.

Corona-Notbremse: Homeoffice-Pflicht kommt mit Ausnahmen

Doch vor allem für Arbeitnehmer bringt die Bundes-Notbremse Veränderung mit sich. Ab Samstag ist die Pflicht zum Homeoffice im Infektionsschutzgesetz verankert.

Arbeitgeber müssen dann Homeoffice möglich machen, wenn keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen würden. Im Falle, dass Homeoffice nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber Corona-Schnelltests zur Verfügung stellen.

Coronavirus Distanzunterricht Schüler Schulen.
Schüler müssen damit rechnen, ab einer Inzidenz von 100 wieder in den Distanzunterricht zu müssen. © dpa/Felix Kästle

Neue Corona-Regeln für private Treffen

Privat darf man sich nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren, die zu den beiden Haushalten gehören, sind ausgenommen.

Wechselunterricht: Niedersachsen geht eigenen Weg

Wie sieht das in Schulen aus? Hier ist nicht etwa eine Homeschooling-Pflicht vorgesehen. Stattdessen steht Distanzunterricht an der Tagesordnung, vorausgesetzt alle Schülerinnen und Schüler können mindestens zweimal die Woche getestet werde. Ab einer Inzidenz von 100 bis 165 würde nach Bundes-Notbremse Wechselunterricht stattfinden, darüber hinaus würden Schüler in den Distanzunterricht wechseln.

In Sachen Schule geht Niedersachsen bisher jedoch noch einen anderen Weg. Bereits bei einer Inzidenz von 100 gehen Schüler in Niedersachsen derzeit in den Distanzunterricht. Da laut Bundesregelung der Wert von 165 vorgesehen ist, kann Niedersachsen lockern, wo andere Länder verschärfen müssen. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne hofft darauf, ab Mitte Mai mehr Präsenzunterricht an allen Schulformen zu ermöglichen.

Bundes-Notbremse: Termin-Shopping bis 150er Inzidenz

Bis auf Apotheken, Drogerien und Supermärkte bleiben die Geschäfte geschlossen. Bis zu einer Inzidenz von 150 sei dennoch Termin-Shopping oder vorbestelle Waren abholen weiterhin möglich. Die Gastronomie muss weiter auf das Öffnen warten, genau wie Kunst und Kultur.

Sport ist tagsüber nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Für Kinder bis 14 Jahren ist Gruppensport weiterhin möglich. Friseurbesuche bleiben ebenfalls erlaubt, allerdings nur mit einem negativen Test. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr einschließlich Taxen muss außerdem eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden, OP-Masken sind in Bus und Bahn nicht mehr erlaubt.

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