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Heiraten während der Pandemie: Diese neuen Regeln gelten bei Hochzeiten

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Während Hochzeitsfeiern in Niedersachsen wieder im größeren Rahmen möglich sind, gelten in Hamburg und Bremen schärfere Regeln.

Hannover - Die Inzidenzzahlen halten sich seit einigen Tagen in den niedersächsischen Landkreisen und Städten stabil unter 35. Durch die neue Corona-Verordnung, die an den Stufenplan 2.0 angelehnt ist, sind nun auch private Feiern wieder möglich.

BundeslandSieben-Tage-Inzidenz (2.6.2021)
Niedersachsen26,2
Hamburg22,0
Bremen36,0

Für Hochzeiten gibt es bei einer konstanten Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 keine Beschränkung der Personenzahl während der Zeremonie, insofern genügend Abstand gewahrt werden kann. In Innenräumen müssen die Gäste eine medizinische Maske tragen, solange sie keinen Sitzplatz eingenommen haben.

Private geschlossene Feiern sind in Niedersachsen mit maximal 100 Personen erlaubt, die ein negatives Testergebnis haben müssen. Steigen die Zahlen wieder an und liegen über einer Inzidenz von 35 gelten ähnliche Regeln, Hochzeitsfeiern sind dann aber nur mit maximal 50 negativ getesteten Personen erlaubt.

Hochzeiten in Niedersachsen: Landesregierung bittet um Vorsicht

In Bremen und Niedersachsen haben im ersten Corona-Jahr durchschnittlich weniger Paare geheiratet als 2019. Dies bestätigt ein Vergleich mit dem bundesdeutschen Trend der Vorjahre. In Bremen sind es etwa 14 Prozent weniger Paare, die sich haben trauen lassen, in Syke sogar 37 Prozent.

Eine Übersicht der aktuellen Regelungen in Niedersachsen bei einer Inzidenz unter 35.
Eine Übersicht der aktuellen Regelungen in Niedersachsen bei einer Inzidenz unter 35. © niedersachsen.de

Angesichts der derzeitigen Coronalage rät die niedersächsische Landesregierung nicht mehr von Hochzeiten ab. Allerdings bittet sie weiterhin nachdrücklich um Vorsicht und um Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

„Gerade bei so freudigen Ereignissen wie einer Hochzeit kommen oft mehrere Generationen aus unterschiedlichen Landesteilen zusammen. Hier gilt es umso mehr, Abstände auch zu fortgeschrittener Stunde einzuhalten“, erklärt Gert Hahne, stellvertretender Sprecher der niedersächsischen Landesregierung. Im Januar hatte die niedersächsische Landesregierung angesichts der verschärften Corona-Infektionslage von Hochzeiten abgeraten.

Hochzeitsfeiern in Bremen und Hamburg nur im kleinen Kreis

Veranstaltungen sind in Bremen zugelassen, private Feiern nicht. Eine Veranstaltung zeichnet sich durch einen hohen Grad der Organisation aus: Es gibt also für alle Gäste feste Sitzplätze und einen klaren Ablauf. Darunter fallen auch Trauungen. In Innenräumen sind bis zu 100 Personen mit Testpflicht und Hygienekonzept erlaubt. Bei Trauungen unter freien Himmel dürfen bis zu 250 Personen sein.

Ein Brautpaar mit Strauß vor einem Rathaus.
Hochzeiten sind durch die niedrigen Inzidenzzahlen wieder fast uneingeschränkt möglich. © Frank Rumpenhorst/ dpa

Für Hochzeitsfeiern nach der Trauung gelten in Bremen jedoch die regulären Kontaktbeschränkungen. „Die Hochzeitsfeier fällt hier nicht drunter, weil eine Feier diesen Grad an Organisation nicht hat“, sagt Lukas Fuhrmann, Pressesprecher des Gesundheitsressorts in Bremen. Es dürfen sich beliebig viele Mitglieder zweier Haushalte oder fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.

Bei Hochzeiten gibt es in Hamburg zumindest auf dem Standesamt eine kleine Lockerung: Ab Samstag können inklusive Brautpaar und Standesbeamten bis zu zehn Personen an einer Trauung teilnehmen, wie die auch für die Bezirke zuständige Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sagte. Sie betonte aber: „Ganz ausdrücklich will ich noch einmal sagen, dass das nicht für die anschließende Hochzeitsfeier gilt. Da sind es dann weiterhin die fünf Personen.“ mit Material der dpa

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