Veranstaltungen sind in Bremen zugelassen, private Feiern nicht. Eine Veranstaltung zeichnet sich durch einen hohen Grad der Organisation aus: Es gibt also für alle Gäste feste Sitzplätze und einen klaren Ablauf. Darunter fallen auch Trauungen. In Innenräumen sind bis zu 100 Personen mit Testpflicht und Hygienekonzept erlaubt. Bei Trauungen unter freien Himmel dürfen bis zu 250 Personen sein.
Für Hochzeitsfeiern nach der Trauung gelten in Bremen jedoch die regulären Kontaktbeschränkungen. „Die Hochzeitsfeier fällt hier nicht drunter, weil eine Feier diesen Grad an Organisation nicht hat“, sagt Lukas Fuhrmann, Pressesprecher des Gesundheitsressorts in Bremen. Es dürfen sich beliebig viele Mitglieder zweier Haushalte oder fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.
Bei Hochzeiten gibt es in Hamburg zumindest auf dem Standesamt eine kleine Lockerung: Ab Samstag können inklusive Brautpaar und Standesbeamten bis zu zehn Personen an einer Trauung teilnehmen, wie die auch für die Bezirke zuständige Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sagte. Sie betonte aber: „Ganz ausdrücklich will ich noch einmal sagen, dass das nicht für die anschließende Hochzeitsfeier gilt. Da sind es dann weiterhin die fünf Personen.“ mit Material der dpa